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Schnee-Chaos: Die wichtigsten Versicherungstipps

Köln (ots)

Deutschland erwartet am Wochenende eines der größten
Schneeunwetter seit Jahren. Immer wieder fragen Versicherte, was sie 
beim Autounfall, Winterdienst oder bei einem Schaden an ihrem Haus 
beachten sollen. Experten der DEVK geben darauf Antwort.
"Die meisten Schadenfälle erwarten wir im Straßenverkehr", so 
Peter Boecker, Schadenspezialist der DEVK Zentrale in Köln. Die 
Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Autofahrer ihre Ausrüstung 
den Witterungsverhältnissen anpassen müssen. Wer bei winterlichen 
Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld 
rechnen - bei einem Unfall sogar mit einem Strafpunkt in Flensburg. 
"Die Versicherung zahlt in der Regel trotzdem", beruhigt Boecker, 
"bei Haftpflichtschäden immer, die DEVK bietet selbst bei grob 
fahrlässig herbeigeführten Kaskoschäden Versicherungsschutz." Zur 
eigenen Sicherheit empfiehlt es sich natürlich trotzdem, auf 
geeignete Bereifung Wert zu legen.
Schäden so schnell wie möglich melden
Nach einem Autounfall und auch bei allen anderen Schäden ist es 
wichtig, den Schadenfall so schnell wie möglich der Versicherung zu 
melden - möglichst noch am Schadentag. Denn je schneller er gemeldet 
wird, desto schneller wird er auch reguliert. Die DEVK rechnet damit,
dass der Schneesturm auch Gebäude beschädigen könnte: Gefährlich wird
es ab Windstärke acht: dann spricht man versicherungstechnisch von 
einem Sturm. Dabei knicken Antennen ab, werden Satellitenanlagen 
beschädigt, fallen Dachpfannen runter - kurz: Die Reparaturen können 
teuer werden. "Die Wohngebäudeversicherung der DEVK sorgt für 
schnelle und unbürokratische Hilfe", verspricht Günter Kalkowski, 
Abteilungsdirektor Schaden.
Kleinere Schäden wie das Abdecken einiger Dachpfannen lassen sich 
in der Regel mit einem finanziellen Aufwand unter 1.000 Euro beheben.
Allerdings können heftige Stürme, die oft auch Nässeschäden durch 
Niederschlag zur Folge haben, fünfstellige Schadensummen erreichen.
Gefahr von oben: Dächer können gefährlich werden
Sturmschäden sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, 
Schäden durch Schneedruck nicht. Dafür brauchen Hausbesitzer 
zusätzlich eine Elementarschadendeckung, die auch bei Schäden durch 
Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen zahlt. 
"Inzwischen ist dieser Schutz wichtiger denn je", so Peter 
Lodenkämper, Abteilungsleiter Betrieb der DEVK. Allen Hausbesitzern 
rät der Experte: "Wird der Schneedruck auf dem Dach zu groß, sollte 
man im Ernstfall die Feuerwehr rufen, um das Dach frei räumen zu 
lassen." Wenig empfehlenswert ist es, nah an schwer schneebedeckten 
Häusern zu parken. Wird das Auto durch eine Dachlawine beschädigt, 
haftet der Hausbesitzer nicht, wenn solche Witterungen in der Region 
selten vorkommen und deshalb keine Schutzgitter vorgeschrieben sind. 
Die Kfz-Vollkaskoversicherung der DEVK zahlt jedoch. Das gilt auch, 
wenn ein Ast unter seiner Schneelast bricht und aufs Auto fällt.
Eigentümer sollten die Streupflicht ernst nehmen
Gefährlich ist es bei Eis und Schnee aber auch für Fußgänger. 
Hauseigentümer sind zum Winterdienst verpflichtet. Ohne 
Haftpflichtversicherung kann es sehr teuer werden, wenn auf dem 
Bürgersteig vor dem Haus oder auf einem öffentlichen Fußweg neben dem
Gebäude jemand ausrutscht und sich verletzt. "Die Gerichte sehen den 
Eigentümer klar in der Pflicht", erklärt Joachim Conzen, 
Gruppenleiter der Abteilung Haftpflicht- und Unfall-Schaden bei der 
DEVK. "Wer nicht selbst streuen kann, weil er alt, krank, berufstätig
oder im Urlaub ist, muss sich um einen Ersatz kümmern. Vermieter 
können ihre Mieter damit beauftragen - auch mündlich."
Die Gemeinden schreiben genau vor, wie gestreut werden muss: in 
der Regel tagsüber zwischen 8:00 und 20:00 Uhr, eine Breite von ca. 
einem Meter. Als Streumittel sollte Granulat wie Splitt oder 
Lava-Asche verwendet werden. Das ist umweltfreundlich, muss aber nach
Ende der Frostperiode wieder weggekehrt werden. An besonders 
gefährdeten Stellen wie Treppen ist Salz jedoch erlaubt. Schneit es 
ununterbrochen, muss alle paar Stunden der Weg wieder geräumt und 
nachgestreut werden. Allerdings kann man auch vom Fußgänger 
verlangen, dass er sich den Witterungsverhältnissen angemessen 
verhält: also geeignetes Schuhwerk trägt und die geräumten Wege 
nutzt.
DEVK-Checkliste für Autofahrer
- Winterreifen (mind. 4 mm Profiltiefe), Reifendruck prüfen
- Scheiben eis- und schneefrei halten, ggf. reinigen, Beleuchtung 
prüfen
- Frostschutz für Scheibenreinigungsanlage und Motor nicht vergessen
- Türschlossenteiser nicht im Auto aufbewahren, Türgummis mit Talkum,
Glyzerin oder Silikonspray pflegen
- Batterie prüfen, Fahrzeug ausreichend betanken
- Eiskratzer, ggf. Starthilfekabel, Schneeketten und Reservekanister 
mitnehmen; bei längeren Fahrten auch warme Decken und Getränke sowie 
Verpflegung
- Notrufnummern bereithalten: Kfz-Versicherungsnr., Schutzbrief, 
Automobilclub
Den DEVK Versicherungen vertrauen bundesweit mehr als 4 Millionen 
Kunden mit 12,4 Millionen Risiken in allen Versicherungssparten. Dass
sie besonders treue Kunden sind, hängt nicht zuletzt von der 
persönlichen Nähe ab: 1.100 Beratungsstellen, rund 2.100 
hauptberufliche Vertriebspartner und über 5.000 nebenberufliche 
Vermittler sprechen für sich. Langjähriger Kooperations- und 
Vertriebspartner sind zudem die Sparda-Banken. Nach der Anzahl der 
Verträge ist die DEVK Deutschlands viertgrößter Hausrat-, 
fünftgrößter Pkw- und sechstgrößter Haftpflichtversicherer.

Pressekontakt:

DEVK Versicherungen,
Maschamay Poßekel,
Riehler Straße 190,
50735 Köln,
Tel. 0221 757-1802,
E-Mail: maschamay.possekel@devk.de

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