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Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V.

Verpackungsverordnung sinnvoll gestalten

Berlin (ots)

Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke
(wafg) begrüßt die Pläne von Bundesumweltminister Jürgen Trittin,
nach Einführung des neuen Pfandsystems zum 1. Januar 2003
schnellstmöglich die Verpackungsverordnung zu novellieren. Sie hofft
auf eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Lösung, die den
aktuellen Stand der Verpackungsentwicklung und die Optimierung der
Entsorgungsinfrastruktur in Deutschland berücksichtigt.
Die Einführung des Pflichtpfandes zum Jahresanfang hat in einer
Vielzahl von Unternehmen der AFG-Industrie Produktionsausfälle und
Kurzarbeit zur Folge. Derzeit sind in den Mitgliedsunternehmen der
wafg rund 1.200 Arbeitsplätze betroffen. Besserung ist nicht in
Sicht: "Viele kleinere Verkaufsstellen wie Kioske, Bäckereien oder
Drogeriemärkte verzichten inzwischen völlig auf den Verkauf von
Getränken, weil sie keinen Platz haben, das eingehende Leergut zu
sammeln", erklärt wafg-Präsident Uller Muttke. "Die Impulskäufe in
diesen Verkaufsstellen haben in der Vergangenheit wesentlich zum
Wachstum der Branche beigetragen."
Ökobilanzen zur Kenntnis nehmen
"Mittlerweile sind die ökologischen Unterschiede zwischen den
einzelnen Verpackungssystemen so gering, dass ein staatlicher
Eingriff zur Verminderung von Umweltbelastungen nicht erforderlich
ist", lautet die Auffassung von Muttke. Diese Aussage belegt eine
Stellungnahme der Prognos AG aus dem Herbst 2002. Die am Projekt
"Ökobilanz für Getränkeverpackungen II" des Bundesumweltamtes
beteiligten Experten aus Basel legen unter anderem dar, dass bei
größeren Distributionsentfernungen leichte Einwegsysteme (außer Glas)
geringere ökologische Belastungen verursachen als
Glas-Mehrwegsysteme. Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen
der Bundesregierung hat sich mit dem Thema Pflichtpfand beschäftigt.
Sein abschließendes Urteil: Das Zwangspfand ist ökologisch und
wirtschaftlich nicht vertretbar. Der Rat schlägt stattdessen vor, die
mit den verschiedenen Getränkeverpackungen verbundenen Umweltkosten
durch Erhebung einer entsprechend differenzierten Abgabe
auszugleichen.
"Wenn die Bundesregierung regulierende Maßnahmen für unverzichtbar
hält, muss sie bei den Bewertungen der Verpackungssysteme die
Ergebnisse dieser Expertengutachten berücksichtigen", erläutert
Muttke. Seit Verabschiedung der Verpackungsverordnung im Jahr 1991
hat die Industrie entscheidende Fortschritte bei der
Weiterentwicklung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen und
beim Aufbau von Entsorgungssystemen gemacht. Um diese Entwicklung
auch künftig voranzutreiben, sollte die Verordnung nach Ansicht der
wafg nicht mehr nach Verpackungsarten differenzieren. "Stattdessen
müssen die Kriterien für die ökologische Bewertung von Verpackungen
in der Verpackungsverordnung fixiert werden", fordert Muttke.
Darüber hinaus ist die Rückführung von Einwegverpackungen durch
Handel und Zwischenhandel an die Hersteller ökologisch irrelevant und
unwirtschaftlich, so die Einschätzung der wafg. "Sofern die Politik
am Einwegpfand festhält, sollten deshalb die Pfand- und
Rücknahmepflichten wie in der jetzigen Übergangsphase auf den
Warenaustausch zwischen Handel und Endverbraucher beschränkt werden",
ergänzt Muttke.
Wettbewerbsnachteile verhindern
Die Vorschriften der Verpackungsverordnung dürfen nicht
willkürlich Teile der Getränke-Industrie wirtschaftlich
benachteiligen. "Die Ausnahmen für bestimmte Getränke oder
Verpackungen, die nach den Plänen der Bundesregierung sogar noch
ausgeweitet werden sollen, sind unter dem Gesichtspunkt des
Mehrwegschutzes nicht gerechtfertigt und stellen eine willkürliche
Ungleichbehandlung dar", sagt Muttke. So  können zum Beispiel
CO2-haltige Getränke aus technischen Gründen nicht in alle
Verpackungssysteme abgefüllt werden. Werden dann bestimmte
Einwegverpackungen von der Pfandpflicht befreit, entstehen angesichts
der Pfandhöhen von O,25 beziehungsweise 0,5 Euro erhebliche
Verzerrungen des Wettbewerbs.
Schließlich ist es nach Ansicht der wafg unerlässlich, dass die
künftige Verpackungsverordnung im Einklang mit dem EU-Recht steht. Im
Dezember 2001 hat die EU-Kommission Klage beim Europäischen
Gerichtshof eingereicht, weil die Vorschriften der deutschen
Verpackungsverordnung zum Pflichtpfand nach ihrer Auffassung den
freien Warenverkehr in der EU behindern und somit gegen europäisches
Recht verstoßen.
Die wafg appelliert an die Umweltpolitik, bei der Reform der
Verpackungsverordnung eine höhere ökologische Effektivität mit
niedrigeren wirtschaftlichen Belastungen für Industrie, Handel und
Verbraucher zu verbinden. "Die Novelle muss für alle Getränkearten
und -verpackungen die gleichen Rahmenbedingungen schaffen", resümiert
Muttke.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Andreas Stücke 
Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg) 
Friedrichstraße 231 
10969 Berlin 
Telefon +49 30/259258-0 
Telefax +49 30/259258-20 
E-Mail    mail@wafg.de

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