Laurens Spethmann Holding AG & Co. KG
Sondergenehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit erlaubt Zinklactat in HUXOL vital Brausetabletten
Seevetal (ots)
Das Bundesministerium für Gesundheit erteilte nach einer Empfehlung des Bundesministeriums für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Zinklactat bei HUXOL vital Brausetabletten. Nach deutschem Lebensmittelgesetz darf das Spurenelement Lebensmitteln nur mit dieser Zustimmung zugesetzt werden. Dabei muss dass Produkt dem Zweck dienen, die Nahrung sinnvoll zu ergänzen.
Von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wurde Zink als eines der Haupt-Mangelelemente in der täglichen Ernährung und damit auch im Körper eingestuft. Nach Auffassung der Deutschen Gesundheitshilfe (DGH) leidet mehr als die Hälfte der Bundesbürger an einer Unterversorgung dieses wichtigen Spurenelementes. Zink ist Bestandteil von zahlreichen körpereigenen Enzymen, die an der Immunabwehr und der Zellteilung beteiligt sind. Da der tägliche Bedarf an Zink oftmals nicht über die natürliche Nahrung aufgenommen werden kann, ist eine zusätzliche Einnahme dieses wichtigen Vitalstoffes zu empfehlen. Mit 5 mg Zink pro Tablette deckt HUXOL vital die vom BgVV empfohlene Tagesdosis.
Um die Aufnahme der Mineralstoffe deutlich zu steigern, werden bei HUXOL vital statt der üblicherweise eingesetzten anorganischen Carbonate für den Körper besser verwertbare organische Lactate als Transporteure eingesetzt. Diese gewährleisten, dass der Körper die zugeführten Mineralsalze auch optimal nutzen kann. HUXOL vital ist ab sofort über den Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriemarkt zu beziehen.
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