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Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschland

Arbeitszeit von Krankenhausärzten
Verband der leitenden Krankenhausärzte empfiehlt: "Arbeitszeitgesetz ist strikt einzuhalten!"

Düsseldorf (ots)

Chefärzte sollen Klinikträger rechtzeitig auf drohende Verstöße
aufmerksam machen und mehr Personal einfordern
Im Zusammenhang mit der neu entflammten Diskussion um überlange
und häufig nicht mehr gesetzeskonforme Arbeitszeiten von
Krankenhausärzten hat der Verband der leitenden Krankenhausärzte
Deutschlands e.V. (VLK) jetzt klar Stellung bezogen und den
Chefärzten ein offensives Vorgehen empfohlen, um die sonst drohenden
haftungsrechtlichen Risiken und eventuelle Bussgelder zu vermeiden.
Nach der jetzt veröffentlichten ausdrücklichen Empfehlung der
Rechtsberater des VLK sollen die Chefärzte dann, wenn die gesetzlich
vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten für die Mitarbeiter nicht
eingehalten werden können, weil der vom Krankenhausträger vorgegebene
Stellenplan nicht für eine gleichzeitige Erfüllung der
Arbeitszeit-Vorschriften und des Erfordernisses der 24stündigen
Rund-um-die-Uhr-Versorgung ausreichen, ihren Krankenhausträger oder
den Geschäftsführer beziehungsweise Verwaltungsleiter unverzüglich
schriftlich auf diesen Sachverhalt hinweisen.
Der Chefarzt sollte - so heißt es in der Ausarbeitung weiter -
"gleichzeitig darauf hinweisen, dass er sich im Interesse der
Patientenversorgung zunächst gezwungen sieht, zur Sicherung der
Patientenversorgung im Einzelfall auch die tarifvertraglichen und
gesetzlichen Höchstarbeitszeitgrenzen missachten zu müssen". Dies
gebiete die rechtliche Abwägung zwischen der Patientensicherheit
einerseits und des Rechts der Mitarbeiter auf Einhaltung der
arbeitszeitrechtlichen Vorschriften andererseits. Der Chefarzt sollte
seinen schriftlichen Hinweis mit der ausdrücklichen Aufforderung
verknüpfen, zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, damit die
Patientenversorgung zukünftig unter Einhaltung der gesetzlichen
Vorgaben möglich sei, und dies auch mit einer angemessenen Frist
einfordern. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist sollte der Chefarzt
überlegen, ob er die Aufnahme von nicht dringend zu behandelnden
Patienten reduzieren sollte, etwa bei elektiven Eingriffen.
"Nur so kann sich der leitende Arzt dem sonst bei ihm liegenden
Haftungsrisiko bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz entziehen
und es dorthin verlagern, wo es hingehört: auf den Krankenhausträger
beziehungsweise den Geschäftsführer oder Verwaltungsleiter seiner
Klinik", begründete Prof. Dr. Dr. Hermann Hoffmann, der Präsident des
VLK, die von seinem Verband jetzt empfohlene offensive Strategie
gegenüber den Krankenhausträgern.
Hintergrund der Aufforderung des VLK an die über 10.000 leitenden
Krankenhausärzte in Deutschland sind mehrere aktuelle Fälle, in denen
Chefärzte von Gewerbeaufsichtsämtern mit Bußgeldern belegt worden
sind, weil in ihren Abteilungen gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen
wurde. In zwei Fällen in Niedersachsen hatten Chefärzte bereits
Bußgeld-Bescheide über jeweils 30.000 DM erhalten. Der Chefarzt
selbst, so Hoffmann, stehe jedoch in einem Konflikt zwischen zwei
rechtlichen Verpflichtungen: Er sei einerseits verpflichtet, die
tariflichen und rechtlichen Bestimmungen bei der Arbeitseinteilung
einzuhalten; gleichzeitig müsse er aber auch die Versorgung der
Patienten rund um die Uhr sicherstellen. "Doch über das ihm zur
Verfügung stehende Personal entscheidet nicht der Chefarzt selbst,
sondern die Geschäftsführung des Krankenhauses - für den Chefarzt
häufig ein Teufelskreis", ergänzt Hoffmann.
Ziel der Initiative des Verbandes sei es vor allem, endlich
Klarheit in die Auseinandersetzung um die Arbeitszeit von
Krankenhausärzten zu bringen und die Auseinandersetzung nicht länger
auf dem Rücken der verschiedenen Arztgruppen im Krankenhaus
auszutragen. Hoffmann: "Den leitenden Krankenhausärzten soll hier
einmal mehr der schwarze Peter zugeschoben werden - in Wirklichkeit
ist kein Chefarzt daran interessiert, seine Mitarbeiter über Gebühr
zu beanspruchen."
Hinweis für die Redaktionen:
Den Wortlaut der rechtlichen Ausarbeitung ("Arbeitszeitgesetz",
   Norbert H.Müller) finden Sie im Internet unter folgender Adresse: 
   http://www.vlk-online.de/auk/062001/ak06-173_175.pdf.
Sollten Sie Rückfragen zu dieser Pressemeldung haben oder ergänzende
Auskünfte benötigen, steht Ihnen hierzu VLK-Präsident Prof. Dr. Dr.
Hermann Hoffmann (Tel.-Nr. 0211-45 49 9-20) zur Verfügung.
Presserechtlich verantwortlich:
Prof. Dr. Dr. Hermann Hoffmann
Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands
e.V.
Kennedydamm 55/Roßstraße 166
40476 Düsseldorf
Tel. 0211-454 99-0
Fax 0211-45 18 34

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