Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschland
Arbeitszeit von Krankenhausärzten
Verband der leitenden
Krankenhausärzte empfiehlt: "Arbeitszeitgesetz ist strikt
einzuhalten!"
Düsseldorf (ots)
Chefärzte sollen Klinikträger rechtzeitig auf drohende Verstöße aufmerksam machen und mehr Personal einfordern
Im Zusammenhang mit der neu entflammten Diskussion um überlange und häufig nicht mehr gesetzeskonforme Arbeitszeiten von Krankenhausärzten hat der Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. (VLK) jetzt klar Stellung bezogen und den Chefärzten ein offensives Vorgehen empfohlen, um die sonst drohenden haftungsrechtlichen Risiken und eventuelle Bussgelder zu vermeiden.
Nach der jetzt veröffentlichten ausdrücklichen Empfehlung der Rechtsberater des VLK sollen die Chefärzte dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten für die Mitarbeiter nicht eingehalten werden können, weil der vom Krankenhausträger vorgegebene Stellenplan nicht für eine gleichzeitige Erfüllung der Arbeitszeit-Vorschriften und des Erfordernisses der 24stündigen Rund-um-die-Uhr-Versorgung ausreichen, ihren Krankenhausträger oder den Geschäftsführer beziehungsweise Verwaltungsleiter unverzüglich schriftlich auf diesen Sachverhalt hinweisen.
Der Chefarzt sollte - so heißt es in der Ausarbeitung weiter - "gleichzeitig darauf hinweisen, dass er sich im Interesse der Patientenversorgung zunächst gezwungen sieht, zur Sicherung der Patientenversorgung im Einzelfall auch die tarifvertraglichen und gesetzlichen Höchstarbeitszeitgrenzen missachten zu müssen". Dies gebiete die rechtliche Abwägung zwischen der Patientensicherheit einerseits und des Rechts der Mitarbeiter auf Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften andererseits. Der Chefarzt sollte seinen schriftlichen Hinweis mit der ausdrücklichen Aufforderung verknüpfen, zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, damit die Patientenversorgung zukünftig unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben möglich sei, und dies auch mit einer angemessenen Frist einfordern. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist sollte der Chefarzt überlegen, ob er die Aufnahme von nicht dringend zu behandelnden Patienten reduzieren sollte, etwa bei elektiven Eingriffen.
"Nur so kann sich der leitende Arzt dem sonst bei ihm liegenden Haftungsrisiko bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz entziehen und es dorthin verlagern, wo es hingehört: auf den Krankenhausträger beziehungsweise den Geschäftsführer oder Verwaltungsleiter seiner Klinik", begründete Prof. Dr. Dr. Hermann Hoffmann, der Präsident des VLK, die von seinem Verband jetzt empfohlene offensive Strategie gegenüber den Krankenhausträgern.
Hintergrund der Aufforderung des VLK an die über 10.000 leitenden Krankenhausärzte in Deutschland sind mehrere aktuelle Fälle, in denen Chefärzte von Gewerbeaufsichtsämtern mit Bußgeldern belegt worden sind, weil in ihren Abteilungen gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wurde. In zwei Fällen in Niedersachsen hatten Chefärzte bereits Bußgeld-Bescheide über jeweils 30.000 DM erhalten. Der Chefarzt selbst, so Hoffmann, stehe jedoch in einem Konflikt zwischen zwei rechtlichen Verpflichtungen: Er sei einerseits verpflichtet, die tariflichen und rechtlichen Bestimmungen bei der Arbeitseinteilung einzuhalten; gleichzeitig müsse er aber auch die Versorgung der Patienten rund um die Uhr sicherstellen. "Doch über das ihm zur Verfügung stehende Personal entscheidet nicht der Chefarzt selbst, sondern die Geschäftsführung des Krankenhauses - für den Chefarzt häufig ein Teufelskreis", ergänzt Hoffmann.
Ziel der Initiative des Verbandes sei es vor allem, endlich Klarheit in die Auseinandersetzung um die Arbeitszeit von Krankenhausärzten zu bringen und die Auseinandersetzung nicht länger auf dem Rücken der verschiedenen Arztgruppen im Krankenhaus auszutragen. Hoffmann: "Den leitenden Krankenhausärzten soll hier einmal mehr der schwarze Peter zugeschoben werden - in Wirklichkeit ist kein Chefarzt daran interessiert, seine Mitarbeiter über Gebühr zu beanspruchen."
Hinweis für die Redaktionen:
Den Wortlaut der rechtlichen Ausarbeitung ("Arbeitszeitgesetz", Norbert H.Müller) finden Sie im Internet unter folgender Adresse: http://www.vlk-online.de/auk/062001/ak06-173_175.pdf.
Sollten Sie Rückfragen zu dieser Pressemeldung haben oder ergänzende Auskünfte benötigen, steht Ihnen hierzu VLK-Präsident Prof. Dr. Dr. Hermann Hoffmann (Tel.-Nr. 0211-45 49 9-20) zur Verfügung.
Presserechtlich verantwortlich: Prof. Dr. Dr. Hermann Hoffmann Präsident des Verbandes der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. Kennedydamm 55/Roßstraße 166 40476 Düsseldorf Tel. 0211-454 99-0 Fax 0211-45 18 34
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