All Stories
Follow
Subscribe to GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Verbrauchertipps: Was tun bei Schlaglochschäden am Auto?

Berlin (ots)

Wenn der Winter endet und der Schnee geschmolzen ist, wird erst das ganze Ausmaß sichtbar: Viele Straßen gleichen einem "Schweizer Käse". Schlaglöcher, wohin das Auge blickt. Da wird die Autofahrt schnell zum gefährlichen Slalom. Viele Autofahrer fragen sich jetzt: Wer zahlt eigentlich meine Schäden, wenn ich in ein Schlagloch fahre? Was muss ich tun, wenn mein Auto durch ein Schlagloch beschädigt wurde? Und wie kann ich mich gegen Schäden versichern?

Was muss ich tun, wenn ich in ein Schlagloch gefahren bin?

Gehen Sie auf Nummer sicher, indem Sie wichtige Beweise fotografieren: sowohl den Schaden am Fahrzeug als auch das Schlagloch und die Verkehrsbeschilderung vor Ort. Städte und Kommunen sind zwar verpflichtet, auf Straßenschäden aufmerksam zu machen, aber oft müssen Sie dennoch beweisen, dass Sie vor dem Loch im Boden nicht gewarnt worden sind. Auch Zeugenaussagen anderer Verkehrsteilnehmer sowie ein Hinzurufen der Polizei können hilfreich sein.

Wer zahlt die Reparatur, wenn ich mit meinem Fahrzeug in ein Schlagloch gefahren bin?

Die Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden, der durch ein Schlagloch am Auto entstehen kann. Allerdings sollten Autobesitzer jetzt trotzdem besonders umsichtig fahren: Gemäß der Straßenverkehrsordnung muss jeder Fahrer sein Fahrverhalten den Witterungsbedingungen und den Straßenverhältnissen anpassen. Nicht jedes Schlagloch wird zur Gefahr: Denn Autos sind recht robuste Vehikel, so schnell gehen Sie nicht entzwei. Die Erfahrung der Versicherer zeigt: Der Zusammenstoß mit anderen Autos aufgrund von Glatteis kommt deutlich häufiger vor. Auch hier übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto. Das Verkehrsopfer erhält die Reparaturkosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.

Zahlen Stadt oder Kommune meine Schäden?

Ja und Nein. Zum einen hängt es am konkreten Fall, zum anderen gibt es auch unterschiedliche Gerichtsurteile dazu. So sprach im Jahr 2006 das Landgericht Meiningen einer Autofahrerin einen Schlaglochschaden in Höhe von 403,63 Euro zu. Sie konnte der Stadt Suhl Mängel bei der Absi-cherung von Fahrbahnschäden nachweisen. In anderen Urteilen wurde allerdings die Übernahme der Schäden abgelehnt. Tenor hier: Bei allgemein schlechten Straßenzuständen, ausreichender Beschilderung und angemessener Fahrweise können Schäden vermieden werden.

Welche Versicherungen helfen bei Schäden durch Schlaglöcher?

Um im Falle des Falles richtig abgesichert zu sein und Ihr Recht auch ein-fordern zu können, sind eine Vollkaskoversicherung für Ihr Auto sowie eine Rechtsschutzversicherung für gerichtliche Auseinandersetzungen empfehlenswert.

Weitere Informationen auf www.gdv.de.

Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/gdv_de

Pressekontakt:

Katrin Rüter de Escobar
Tel.: 030 / 20 20 - 51 19
Mail: k.rueter@gdv.de
Internet: www.gdv.de
Twitter: www.twitter.com/gdv_de

Original content of: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., transmitted by news aktuell

More stories: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
More stories: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
  • 08.02.2013 – 09:30

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Weil kein Job ohne Risiko ist

    Berlin (ots) - Unfall, Krankheit, zu viel Stress am Arbeitsplatz: Jeder vierte Deutsche musste bereits seinen Job an den Nagel hängen, weil ihn der Arzt berufsunfähig geschrieben hat. Und das betrifft längst nicht mehr nur klassische Risikoberufe aus dem Handwerk, wie Dachdecker oder Gerüstbauer beispielsweise, sondern auch immer mehr Menschen, die ...

    One Audio
  • 08.02.2013 – 09:30

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Weil kein Job ohne Risiko ist

    Berlin (ots) - Anmoderationsvorschlag: Unfall, Krankheit, zu viel Stress am Arbeitsplatz: Jeder vierte Deutsche musste bereits seinen Job an den Nagel hängen, weil ihn der Arzt berufsunfähig geschrieben hat. Und das betrifft längst nicht mehr nur klassische Risikoberufe aus dem Handwerk, wie Dachdecker oder Gerüstbauer beispielsweise, sondern auch immer ...

    2 Audios
    One document
  • 05.02.2013 – 09:50

    Neues aus der Versicherungswirtschaft in 140 Zeichen

    Berlin (ots) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) versendet ab sofort Brancheninformationen über den Kurz-Nachrichtendienst Twitter. Das Social-Media-Team des GDV informiert Journalisten, Blogger und einfach "nur" Interessierte über alles Wichtige rund um die Themen der Versicherungswirtschaft. Getwittert wird Alltägliches wie ...