GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Kleine Lebensretter - Rauchwarnmelder schützen Sie und Ihre Familie
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Jeden Monat kommen 30 bis 40 Menschen durch Wohnungsbrände ums Leben. Nachts ist die Gefahr am größten, weil dann auch der menschliche Geruchssinn schläft und unsere Nase die hochgiftigen Rauchgase, die bei einem Brand entstehen, zu spät riecht. Schon drei bis fünf Atemzüge im Schlaf davon reichen aber, um bewusstlos zu werden und zu ersticken. Uwe Hohmeyer berichtet.
Sprecher: 95 Prozent der Brandopfer sterben nicht durch Verbrennungen, sondern durch das Einatmen der hochgiftigen Rauchgase. Je eher man die riecht, desto mehr Zeit hat man zu flüchten. Und weil Rauchwarnmelder bei einem Feuer sofort Alarm schlagen, sind sie auch inzwischen in den meisten Bundesländern Pflicht.
O-Ton 1 (Kathrin Jarosch, 0:28 Min.): "Generell gilt, dass, wenn neu oder umgebaut wird, Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Und bei älteren Gebäuden gibt es Übergangsfristen. Die Verantwortung für diesen Einbau hat in der Regel der Bauherr beziehungsweise der Vermieter des Hauses oder der Wohnung. Das heißt, er muss auch dafür sorgen, dass die Rauchwarnmelder betriebsfähig sind, sprich: Batterieüberprüfung. ABER: Der Vermieter kann auch per Zusatzvereinbarung festlegen, dass die Zuständigkeit beim Mieter liegt."
Sprecher: Sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer und erklärt, in welchen Räumen sie installiert werden müssen.
O-Ton 2 (Kathrin Jarosch, 0:22 Min.): "Das schreibt die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes fest. Die Rauchwarnmelder müssen generell in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren, die als Rettungswege dienen, eingebaut werden. Brandschutzexperten empfehlen für den Einbau immer die Zimmerdecke, idealerweise in der Raummitte oder mindestens so 50 Zentimeter von den Wänden entfernt, da der Rauch ja nach oben steigt."
Sprecher: Niemand ist aber dazu verpflichtet, den Einbau seiner Versicherung zu melden.
O-Ton 3 (Kathrin Jarosch, 0:06 Min.): "Nein, in keinem Fall. Der Versicherer fordert weder ein Einbauzertifikat noch einen Kaufbeleg oder sonst irgendetwas."
Sprecher: Und Sie riskieren auch nicht Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie keine Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung haben.
O-Ton 4 (Kathrin Jarosch, 0:24 Min.): "Die Rauchwarnmelder sind in erster Linie da, Leben zu retten. Das heißt, der Schutz vor Sachschäden ist an dieser Stelle zweitrangig. Der fehlende Rauchwarnmelder müsste für den Brand ursächlich sein, damit es irgendeinen Einfluss auf den Versicherungsschutz hat. Einen solchen Zusammenhang kann man aber in der Regel überhaupt nicht herstellen."
Sprecher: Wer sich vor Feuer sicher schützen will, sollte aber trotzdem immer einen Rauchwarnmelder installieren.
Abmoderationsvorschlag:
Weitere Infos dazu finden Sie auch im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Kathrin Jarosch
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Wilhelmstr. 43/ 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin
Tel. +49 / 30 / 20 20 - 5180
E-Mail: k.jarosch@gdv.de
www.gdv.de
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