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Unfallflucht - Verkehrsopferhilfe springt seit 50 Jahren ein

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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Rund 2,3 Millionen Verkehrsunfälle nimmt die Polizei jedes Jahr im Durchschnitt auf. Und immer wieder sind Unfallverursacher dabei, die keine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung haben - oder die sofort Fersengeld geben und unerkannt flüchten. Wer in diesen Fällen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben will, der kann sich seit 50 Jahren an die Verkehrsopferhilfe wenden. Jessica Martin hat recherchiert, wann genau die Verkehrsopferhilfe einspringt.

Sprecherin: Wer mit dem Auto unterwegs ist, denkt nicht an einen Unfall. Wenn es dann aber doch mal kracht und der Verursacher nicht pflichtversichert ist, kann das zu einem Problem für den Geschädigten werden. Im Zweifel gibt es kein Geld. Helfen kann die Verkehrsopferhilfe, sagt deren Geschäftsführer Rudolf Elvers. Sie springt bei drei Gruppen ein:

O-Ton 1 (Rudolf Elvers, 0:22 Min.): "Die erste ist die Schadenverursachung durch ein nichtermitteltes Kraftfahrzeug, die zweite die Schadenverursachung durch ein pflichtwidrig nicht versichertes Kraftfahrzeug, und die dritte, das sind die sogenannten Vorsatzfälle, in denen ein Auto als Tatwaffe eingesetzt wird. Das bedeutet im Endergebnis, jemand fährt mit seinem Auto jemanden an, um ihn zu schädigen."

Sprecherin: Geld gibt es auch bei Fahrerflucht.

O-Ton 2 (Rudolf Elvers, 0:27 Min.): "In den sogenannten Fahrerfluchtfällen wird auch grundsätzlich Ersatz geleistet, aber mit Einschränkungen: Bei Sachschäden, das sind Schäden an Kleidung, Ladung, Gepäck, Häusern, Gartenzäunen etc., wird mit einem Selbstbehalt von 500 Euro gezahlt und ansonsten, bei Fahrzeugschäden, nur wenn gleichzeitig eine erhebliche Verletzung eingetreten ist - um Missbrauch zu vermeiden."

Sprecherin: Geschädigte können die Verkehrsopferhilfe am besten über das Internet erreichen unter www.verkehrsopferhilfe.de.

O-Ton 3 (Rudolf Elvers, 0:13 Min.): "Dort gibt es Antragsformulare. Eine kurze Sachverhaltsdarstellung genügt und dann wird der Verein Verkehrsopferhilfe ein Mitgliedsunternehmen beauftragen, den Schaden zu bearbeiten."

Sprecherin: Also eine der beteiligten deutschen Versicherungen. Ist die entsprechende Versicherung nicht bereit, den Schaden zu regulieren, bleibt nur noch der Gang vor eine unabhängige Schiedsstelle und danach die Klage. Aber so weit sollte es nicht kommen, denn...

O-Ton 4 (Rudolf Elvers, 0:11 Min.): "Die Autohaftpflichtversicherer haben den Verein gegründet, um Verkehrsopfern zu helfen, und zu vermeiden, dass jemand auf seinem Schaden - in bestimmten Schadenfällen - sitzen bleibt."

Abmoderationsvorschlag:

Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.verkehrsopferhilfe.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Christian Lübke
Presse und Information

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Wilhelmstr. 43/ 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin

Tel. +49 / 30 / 20 20 - 5116
Mobil: 0175/ 29 0 29 4 4
Fax +49 / 30 / 20 20 - 6116
E-Mail: c.luebke@gdv.de
www.gdv.de

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