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Ärger mit der Versicherung? - Ombudsmann schlichtet kostenlos

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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag:

Nicht immer läuft im Leben alles glatt: Manchmal tauchen einfach unerwartet Probleme auf, die man nur schwer alleine lösen kann. Zum Beispiel wenn die Versicherung nach einem Einbruch oder nach einem Sturm Schwierigkeiten bei der Übernahme der Schäden macht. In solchen Fällen kann man sich aber an eine unabhängige Schlichtungsstelle wenden, an den sogenannten Versicherungsombudsmann. Jessica Martin berichtet.

Sprecherin: 17.263 Deutsche wendeten sich im vergangenen Jahr an den Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch, weil sie mit ihrem Versicherer oder dem Versicherungsvermittler unzufrieden waren.

O-Ton 1 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:27 Min.): "Unzufrieden mit dem Versicherer, das bedeutet entweder, man hat Schwierigkeiten mit seinem Versicherungsvertrag oder das kann bedeuten, man hat Schwierigkeiten durch die Verweigerung einer Leistung, auf die man, wie man glaubt, Anspruch hat. Traditionell betreffen die häufigsten Beschwerden die Lebens- und Rentenversicherung. Über ein Drittel aller Beschwerden fallen zu dieser Sparte an. An zweiter Stelle liegt die Rechtsschutzversicherung und dann verteilt sich das über sämtliche Sparten."

Sprecherin: Rund dreieinhalb Monate dauerte es dann im Durschnitt, bis eine Beschwerde bearbeitet und ein Schlichtungsspruch gefällt werden konnte.

O-Ton 2 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:28 Min.): "Ich glaube, dass unsere Institution eine Institution ist, die in sehr guter Weise dem Verbraucherschutz dient. Sie nützt allerdings auch den Unternehmern, weil sie auf diese Art Fehler, die natürlich immer passieren können, schon im Vorfeld bereinigen können, es nicht auf eine harte Auseinandersetzung mit dem Versicherungsnehmer ankommen lassen müssen, etwa vor Gericht sich verteidigen müssen, sondern den Einzelfall kulant aus der Welt schaffen können."

Sprecherin: Manchmal können einem aber auch der Versicherungsombudsmann und sein über 40-köpfiges Expertenteam nicht weiterhelfen.

O-Ton 3 (Professor Dr. Günter Hirsch, 0:19 Min.): "Ich bin nur zuständig für Beschwerden bis zu 100.000 Euro Beschwerdewert. Es gibt noch eine zweite wichtige Grenze: 10.000 Euro. Nämlich bis zu dieser Grenze kann ich verbindlich gegen den Versicherer entscheiden. Der Versicherungsnehmer kann immer zu Gericht gehen, wenn er mit meiner Entscheidung nicht zufrieden ist."

Abmoderationsvorschlag:

Mehr über die unabhängige und für den Verbraucher kostenlos arbeitende Schlichtungsstelle finden Sie im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de. Dort gibt's auch ein Beschwerdeformular zum Download.

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
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an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Christian Lübke
Presse und Information

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Wilhelmstr. 43/ 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin

Tel. +49 / 30 / 20 20 - 5116
Mobil: 0175/ 29 0 29 4 4
Fax +49 / 30 / 20 20 - 6116
E-Mail: c.luebke@gdv.de
www.gdv.de

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