GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Mein Recht bei Flugverspätungen - So setzen Sie Ihre Ansprüche durch!
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Verspätete oder gestrichene Flüge: Das sorgt immer wieder für jede Menge Stress und Ärger. Egal, ob man auf Urlaubs- oder auf Geschäftsreise ist. Laut EU-Recht kann in so einem Fall jeder Passagier zwar eine Entschädigung verlangen, doch manchmal wartet man darauf monatelang. Und immer öfter reagieren die Fluggesellschaften auch erst, wenn man einen Anwalt einschaltet. Welche Ansprüche Sie haben und wie Sie die am besten durchsetzen, weißt der auf solche Fälle spezialisierte Rechtsanwalt Christian Hormann.
O-Ton 1 (Christian Hormann, 0:15 Min.): "Der Passagier eines verspäteten oder annullierten Fluges hat den Anspruch auf die so genannte Ausgleichsleistung nach Artikel 7 der Fluggastrechteverordnung. Das bedeutet, dass er einen Betrag zwischen 250 bis 600 Euro - abhängig von der Flugdistanz - geltend machen kann."
Sprecherin: Damit das am Ende auch klappt, sollte jeder betroffene Fluggast aber vor Ort erst einmal ein paar handfeste Beweise sichern.
O-Ton 2 (Christian Hormann, 0:31 Min.): "Das heißt, er sollte sich entweder die Verspätung von der Fluglinie bestätigen lassen. Oder über ein Fotohandy sich die entsprechenden Bilder besorgen, die die Verspätung dokumentieren. Aber er kann zum Beispiel auch Mitreisende als Zeugen angeben und sollte sich dafür die Adresse und die E-Mail-Anschrift aufschreiben. Er sollte dann, wenn er wieder zu Hause ist, den Anspruch gegenüber der Airline selber geltend machen - und da bitte unbedingt darauf achten, dass er der Airline eine konkrete Frist zur Zahlung setzt."
Sprecherin: Selbst wer all das beherzigt, kann sich aber lange noch nicht sicher sein, dass er die ihm zustehende Entschädigung auch wirklich bekommt.
O-Ton 3 (Christian Hormann, 0:23 Min.): "Das Hauptproblem, was dann auftritt, ist, dass die Airlines entweder nicht antworten oder - wenn sie antworten - den Anspruch mit oft sehr fadenscheinigen Gründen zurückweisen. Das bedeutet, dass manchmal technische Defekte als Grund vorgeschoben werden, obwohl diese nach der Verordnung ganz klar keinen außergewöhnlichen Umstand darstellen."
Sprecherin: Dann hat man allerdings immer noch die Möglichkeit, vor Gericht zu gehen und Klage einzureichen.
O-Ton 4 (Christian Hormann, 0:30 Min.): "In unserer Kanzlei, die auf die Fluggastrechte spezialisiert ist, kann ich sagen, dass wir circa 90 Prozent der Fälle gewinnen vor Gericht. Die Kosten sind in erster Linie für die Passagiere, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kein Problem. Denn die Rechtsschutzversicherungen decken glücklicherweise diese Kosten für die Passagiere ab. Das kann sehr bedeutend sein, da manchmal die Kosten im Ausland wie auch Sachverständigenkosten vor Gericht sehr hoch sind und Passagiere hier mit einer Rechtsschutzversicherung sehr geschützt sind."
Abmoderationsvorschlag:
Ein Beitrag von Jessica Martin. Weitere Informationen dazu sowie zu Entschädigungen für Bahn- Schiffs- und Busreisende finden Sie im Internet beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Stephan Schweda
Tel.:030/2020-5114
Mail:s.schweda@gdv.de
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