GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Böllern an Silvester - So starten Sie sicher ins neue Jahr
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Berlin (ots)
Anmoderationsvorschlag:
Das Feuerwerk gehört zu Silvester wie die Geschenke zu Weihnachten. Über 100 Millionen Euro geben die Deutschen für Raketen, Böller und Co. aus. Aber das Hantieren mit Feuerwerkskörpern ist nicht ungefährlich. Denn was passiert, wenn ich beim Böllern auf der Straße ein Auto beschädige oder sogar jemanden verletze? Und welche Versicherung zahlt, wenn eine verirrte Rakete mein Haus in Brand setzt? Die Antworten auf diese Fragen kennt meine Kollegin Jessica Martin.
Sprecherin: Auch dieses Jahr werden wieder Millionen Deutsche mit Böllern und Raketen das alte Jahr lautstark verabschieden und das Neue begrüßen. Dabei aber unbedingt aufpassen, denn die Feuerwerkskörper haben es in sich, sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
O-Ton 1 (Stephan Schweda, 0:28 Min): "Nicht explodierte Raketen - liegen lassen! Niemals aufheben und dann versuchen, die wieder anzuzünden, da herrscht einfach eine hohe Explosionsgefahr und eine hohe Gefahr, sich zu verletzten. Zuschauer sollten auf jeden Fall einen Sicherheitsabstand zum Geschehen wahren und sich vor allen Dingen nicht in Schussrichtung der Raketen aufstellen, andere Richtung wählen. Und ein Hausbesitzer sollte einfach Türen und Fenster zumachen, damit da keine Raketen reinfliegen können."
Sprecherin: Verirrt sich doch mal ein Silvesterrakete und kracht in ein Haus, dann...
O-Ton 2 (Stephan Schweda, 0:15 Min.): "...muss natürlich derjenige für den Schaden aufkommen, der ihn verursacht hat. In so einer Nacht wird man aber den Schadenverursacher, den Schädiger, oftmals gar nicht finden, so dass beispielsweise für Schäden, die am Wohngebäude entstehen, die eigene Wohngebäudeversicherung übernehmen würde."
Sprecherin: Und wenn herumfliegende Böller ein Auto beschädigen oder es gar ganz in Brand setzen, springt die Kaskoversicherung ein.
O-Ton 3 (Stephan Schweda, 0:14 Min.): "Die Vollkaskoversicherung, die leistet dann darüber hinaus für den Schaden, wenn zum Beispiel in so einer Silvesternacht durch mutwillige Beschädigungen mein Auto ramponiert wird. Man sagt dann, das ist ein Vandalismusschaden."
Sprecherin: Wer sich beim Hantieren mit den Feuerwerkskörpern selbst verletzt...
O-Ton 4 (Stephan Schweda, 0:24 Min.): "...und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, der erhält hier Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung. Ansonsten - wenn ich jemand anderem einen Schaden zufüge, also die Rakete aufs Sofa fällt, das Sofa irgendwie beschädigt ist, und ich das nicht absichtlich beziehungsweise vorsätzlich getan habe, dann ist das ein Fall für meine private Haftpflichtversicherung, damit der Geschädigte den Schaden ersetzt bekommt."
Abmoderationsvorschlag: Weitere Infos zum Thema gibt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unter www.gdv.de.
ACHTUNG REDAKTIONEN: Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte an ots.audio@newsaktuell.de.
Pressekontakt:
Kathrin Jarosch
Tel. 030-2020-5180
k.jarosch@gdv.de
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