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Lebensversicherung ist flexibler als gedacht

Berlin (ots)

Altersvorsorge ist kein Kurzstreckenlauf, sondern eher ein Marathon. Auf diesem Weg kann es auch finanzielle Durststrecken geben. Versicherte müssen dann gegebenenfalls ihre Altersvorsorgeprodukte wie etwa Lebensversicherungen an die neue Situation anpassen. Eine Kündigung ist in der Regel die schlechteste Lösung. GDV.DE zeigt Möglichkeiten auf, wie Lebensversicherungen flexibel angepasst werden können.

Bei der Altersvorsorge sind Langfristigkeit in der Planung sowie Durchhaltevermögen in der Phase des Kapitalaufbaus wesentlich für den Erfolg. Den Lebensversicherern wird oft vorgeworfen, ihre Produkte seien wenig flexibel. Im Vergleich zu Sparkonten oder Fondsanlagen wird bemängelt, dass Versicherungen eine stärkere Bindung des Kunden erfordern. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass Langfristigkeit, Stetigkeit und Disziplin die Kardinaltugenden einer erfolgreichen Altersvorsorge bleiben. Schließlich gilt es, eine Einkommensquelle für einen ganzen Lebensabschnitt aufzubauen.

Lebensversicherungen besitzen eine ganze Reihe von Anpassungsmöglichkeiten, die es erlauben, individuelle Sicherungsstrategien umzusetzen und an sich ändernde Bedarfslagen anzupassen. Sie müssen auch nicht gleich gekündigt werden, wenn Zahlungsschwierigkeiten entstehen.

Wer die finanzielle Belastung reduzieren möchte, hat verschiedene Möglichkeiten:

1. Zahlungsweise ändern

Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich, aber teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge.

2. Zusatzversicherungen kündigen

Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz.

3. Dynamische Tarife einfrieren

Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.

4. Überschüsse mit Beiträgen verrechnen

Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden, was die Kosten deutlich verringert. Allerdings ist eine solche Umstellung nicht bei allen Verträgen möglich - ausgeschlossen ist sie beispielsweise, wenn die Laufzeit mithilfe der Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn der Lebensversicherungsvertrag schon einige Jahre bestanden hat.

5. Beiträge stunden

Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.

6. Policendarlehen aufnehmen

Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal so hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.

7. Risiko-Zwischenfinanzierung

Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen.

8. Versicherungssumme herabsetzen

Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungssumme herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informationen erteilen die Versicherungsunternehmen auf Anfrage.

9. Beitragsfreistellung

Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der Versicherung.

10. Vertrag ruhen lassen

Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat - und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung.

Nicht vergessen

Bei allen diesen Möglichkeiten darf man jedoch eines nicht vergessen: Grundsätzlich gefährdet jede vorzeitige Entnahme aus einem Altersvorsorgevertrag sowie eine Beitragsreduzierung oder Beitragsfreistellung die ursprünglich geplante Alterssicherung.

*** Fragen zum Versicherungsschutz?

Die Versicherungsexperten beim Verbraucherservice des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft beantworten gerne Ihre Fragen:

   Telefon: 0800-3399399 (kostenlos) 
   Mail:  verbraucher@gdv.de

***

Pressekontakt:

Hasso Suliak
Tel.: 030/ 2020 - 5183
Mail: h.suliak@gdv.de
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