GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Unwetterschäden - Was ist nach einem Unwetter zu tun?
Berlin (ots)
Nach schweren Gewittern in den vergangenen Tagen, die Todesopfer und erhebliche Sachschäden zu Folge hatten, gibt der Deutsche Wetterdienst noch keine Entwarnung: Besonders im Osten und Süden Deutschlands soll es auch heute zu Starkregenfällen, Hagelschauern und starken bis stürmischen Böen kommen. Die Gefahr von lokalen Überflutungen steigt an. Was Versicherte nach einem Unwetterschaden tun sollten und wie welcher Schaden versichert ist, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammengefasst.
Vom Sturm abgedeckte Dachziegel, durch umherfliegende Gegenstände oder umgestürzte Bäume beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben - wenn das Haus oder seine Nebengebäude durch Sturm ab Windstärke 8 in Mitleidenschaft gezogen wurde, kommt der Wohngebäudeversicherer für die Schäden auf.
Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter zusätzlich eine Elementarschadenversicherung.
Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Hat beispielsweise ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, dann ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden am besten anhand von Fotos dokumentieren und diese unverzüglich dem Versicherer melden.
Was ist nach einem Schaden zu tun?
Wichtig: Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegel oder Dachrinnen sollten möglichst, weggeräumt werden, ohne sich dabei aber selbst zu gefährden. Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert und so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.
Pressekontakt:
Stephan Schweda
Tel.: 030 / 2020-5114
s.schweda@gdv.de
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