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Fahrräder und Pedelecs vor Diebstahl schützen und versichern

Berlin (ots)

317.000 Fahrräder und Pedelecs wurden 2013 in Deutschland gestohlen. Davon waren 180.000 versichert, für die die Hausratversicherer ihren Kunden insgesamt 80 Millionen Euro zahlten. Nur knapp 10 Prozent der Diebstähle konnten im vergangenen Jahr von der Polizei aufgeklärt werden. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie man sein Rad vor Diebstahl schützen kann.

Tipps für Radfahrer und E-Biker

1. Stabiles Fahrradschloss

Grundsätzlich gilt: Teuer muss nicht sicher sein. Stahlbügel-, Panzerkabel- und Kettenschlösser gibt es in verschiedenen Qualitäten und Preisklassen. Je stabiler und damit meist umso schwerer das mechanische Schloss ist, desto sicherer ist es auch. Als Faustregel gilt, 5 bis 10 Prozent des Radneupreises in die Sicherung zu investieren. Viele Hersteller kennzeichnen ihre Produkte farblich nach Sicherungsklassen. Der VdS (ist ein unabhängiges Prüf- und Zertifizierungsinstitut für die private und gewerbliche Sicherheit mit den Schwerpunkten Brandschutz und Security) bietet ein Verzeichnis von anerkannten Zweiradschlössern an. Wie der VdS Schlösser prüft erklärt ein Experte im Interview auf gdv.de.

2. Rad fest anschließen

Schließen Sie Vorder- und Hinterrad an fest verankerte Gegenstände an - auch wenn Sie es nur für kurze Zeit unbeaufsichtigt lassen. Abgeschlossene, aber nicht angeschlossene Räder können mühelos weggetragen werden.

3. Codierung schreckt ab

Ein gutes Fahndungshilfsmittel ist die Codierung des Rads. Mit einer Graviermaschine oder einem speziellen Aufkleber wird auf dem Rahmen des Fahrrads ein verschlüsselter personenbezogener Code angebracht. Die Codierung können Fahrradhändler, Fahrradclub oder die Polizei vornehmen.

4. Kaufen nur mit Quittung

Bei offensichtlichen Diskrepanzen zwischen Preis (niedrig) und Leistung (qualitativ hochwertiges Rad) sollte man sehr vorsichtig sein - es könnte sich um Hehlerware handeln.

Versicherungsschutz für Fahrräder und Pedelecs bis max. 25 km/h Die Hausratversicherung deckt den Einbruchdiebstahl von Hausrat - und dazu gehören auch Fahrräder und Pedelecs - aus verschlossenem Keller oder Wohnung ab. Dann wird das Rad zum Wiederbeschaffungswert ersetzt. Mit einer zusätzlichen Klausel in der Hausratpolice kann das Rad auch gegen Diebstahl unterwegs versichert werden. Wird das ab- und angeschlossene Rad zum Beispiel abends beim Kinobesuch gestohlen, zahlt der Versicherer die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. In der Regel wird für diese Summe ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit 1 Prozent der Summe, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl mit 500 Euro.

Generell gilt, dass das Fahrrad mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein muss. Ein einfaches Rahmenschloss ist kein Diebstahlschutz. Besonders für hochwertige Räder kann eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden.

Fahrrad geklaut - was tun?

Ist das Rad weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden und bei bestehendem Versicherungsschutz über die Hausratpolice oder eine separate Fahrradversicherung auch dem Versicherer.

Versicherungsschutz für S-Pedelecs

S-Pedelecs, mit einer Motorleistung von bis zu 500 Watt, sind bis zu 45 Stundenkilometer schnell. Für sie ist, wie auch für Mofas und Mopeds, eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Gegen Diebstahl lassen sich S-Pedelecs über eine Kaskoversicherung schützen. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, lassen sich ebenfalls versichern.

Sicherheit von Pedelecs

Die Sicherheit von Pedelecs hat die Unfallforschung der Versicherer (UDV) anhand von Crashtests und Fahrversuchen untersucht. Wie das Risiko von Pedelecs im Straßenverkehr von der UDV bewertet wird erfahren Sie bei der UDV.

Pressekontakt:

Ansprechpartnerin:
Kathrin Jarosch
Tel.: 030 / 2020-5180
k.jarosch@gdv.de

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