All Stories
Follow
Subscribe to GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Silvesternacht - Unfälle und Schäden lassen sich einfach vermeiden

Berlin (ots)

Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle in der Silvesternacht. Der Grund: Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und Raketen. Die Folge: Schlimme Verletzungen oder große und kleinere Brände. Trotz umfangreicher Warnungen registrieren die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer jedes Jahr zum Jahresende zwischen 11.000 und 12.000 zusätzliche Brände. Allein für diese Feuerschäden leisten die Versicherer regelmäßig 29 Millionen Euro und mehr an ihre Kunden. Dabei lassen sich mit ein bisschen Vorsicht Unfälle und Schäden in der Silvesternacht vermeiden.

Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss:

Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind dann bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

   - Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.
   - Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel von 18 
     bis 7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in 
     unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und
     Altersheimen.
   - Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen 
     gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht 
     verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die 
     Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder 
     Tiere richten.
   - Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben 
     werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte. Sie sollten 
     niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr 
     besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
   - Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden 
     Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung 
     aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit 
     sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.

Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder auch durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

Kfz-Kaskoversicherung

Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Private Unfallversicherung

Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.

Ansprechpartnerin:

Una Großmann
Tel.: 030 / 2020-5902
u.grossmann@gdv.de

Original content of: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., transmitted by news aktuell

More stories: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
More stories: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
  • 22.12.2014 – 12:02

    Staat fördert Basisrente ab 2015 stärker

    Berlin (ots) - Die Basisrente wird ab Januar 2015 attraktiver. Der bisherige Förderrahmen wird aufgestockt und zukünftig dynamisiert. Einer entsprechenden Gesetzesänderung hat der Bundesrat zugestimmt. Die Fördergrenzen waren seit der Einführung der Basisrente im Jahr 2005 unverändert geblieben. Das jetzt verabschiedete Zollkodexanpassungsgesetz sieht vor, dass der förderfähige Höchstbetrag für Beiträge zu ...

  • 17.12.2014 – 11:54

    Das war das Jahr 2014 in der Versicherungswirtschaft

    Berlin (ots) - Nein, langweilig wurde es nicht. Für die Versicherer und ihre Kunden war 2014 ein Jahr der politischen Richtungsentscheidungen. Die Versicherungsunternehmen konnten aber auch ihre Leistungen unter Beweis stellen wie etwa zur Fußball-Weltmeisterschaft oder nach dem Sommersturm Ela im Juni. Wir blicken zurück auf die ...

  • 04.12.2014 – 11:05

    Deckungsvolumen der Kreditversicherer erreicht Rekordhoch

    Berlin (ots) - Die Kreditversicherer tragen für ihre Kunden Ausfallrisiken in bisher unerreichter Höhe: Das Deckungsvolumen der Warenkreditversicherer erzielte zum Ende des dritten Quartals 2014 die Rekordmarke von 387 Milliarden Euro, das waren 5,4 Prozent mehr als zum selben Zeitpunkt des Vorjahres. Das Deckungsvolumen gibt die Höhe des versicherten Warenwerts an. ...