GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Rosenmontag in Deutschland: Vorsicht wenn die fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt erreicht
Berlin (ots)
Immer wieder kommt es an den närrischen Tagen zu mehr oder minder schweren Unfällen. Besondere Vorsicht ist bei den Rosenmontagsumzügen geboten, wenn hunderttausende Schaulustige dicht gedrängt am Straßenrand stehen. Nach Angaben der Deutschen Versicherer können die Veranstalter von Rosenmontagsumzügen die Mitglieder des Festkomitees mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung für ihre Haftung aus der Leitung und Überwachung der Veranstaltung versichert werden. Versichert sind auch Schäden, die durch das Werfen von bestimmten, vorher genehmigten kleinen Gegenständen (z.B. einzelne Bonbons oder Pralinen) in die Menge entstehen. Für die Zugteilnehmer selbst schließt der Veranstalter in der Regel eine Berufsunfallversicherung ab.
Die teilnehmenden Karnevalsgesellschaften können für sich eine Vereins-Haftpflichtversicherung abschließen. Am Zug teilnehmende Reiter haben in der Regel eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und jemanden verletzt. Aber auch die Zuschauer haften für Schäden, die sie verursachen. Bei Schadenersatzansprüchen kommt die Privat-Haftpflichtversicherung auf. Sich selbst können Zuschauer mit einer privaten Unfallversicherung absichern.
Wer ausgelassen feiern möchte und dabei nicht auf alkoholische Getränke verzichten will, sollte auf jeden Fall sein Auto stehen lassen. Bei einer Kontrolle riskiert man nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern bei einem Unfall auch den Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers oder die Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers.
Ansprechpartner: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Frau Katrin Rueter de Escoba - 030-2020-5183
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