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Versicherung und Partnerschaft - Zu zweit oder wieder allein - Was wird aus der Versicherung - Informationen im Internet unter www.gdv.de

Berlin (ots)

Über 415.000 Ehen wurden im letzten Jahr in
Deutschland geschlossen - 190.000 Paare ließen sich scheiden. Wer
heiratet, sich scheiden lässt oder ohne Trauschein zusammen lebt,
muss vieles bedenken - auch wenn es um den Versicherungsschutz geht:
Welche Versicherungen können nach einer Eheschließung zusammengelegt
und welche Verträge gekündigt werden. Was ist zu beachten, wenn sich
Paare trennen, und welche Unterschiede gibt es beim Zusammenleben mit
und ohne Trauschein und bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften?
Im neuen Internet-Special vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft werden unter www.gdv.de all diese und weitere
Fragen beantwortet. Je nach Lebenssituation (Eheschließung,
Scheidung, Zusammenleben ohne Trauschein) wird erklärt, welche
Veränderungen der Versicherung gemeldet werden müssen, welche Fristen
zu beachten sind, wie man eine Doppelversicherung vermeidet und wer
nach einer Trennung den Versicherungsschutz behält bzw. sich um einen
neuen Vertrag bemühen muss.
Bei den einzelnen Versicherungsarten gibt es unterschiedliche
Regelungen: Bestehen beispielsweise nach einer Eheschließung zwei
Rechtsschutzversicherungen, kann die jüngere Police auf Antrag
aufgehoben werden. Wenn Paare zusammenziehen (mit oder ohne
Trauschein), können bestehende Hausratversicherungen bei zwei
Versicherern weitergeführt werden. Für den gemeinsamen Haushalt
bietet sich jedoch eine Zusammenlegung der Policen an. Vor allem
sollte überprüft werden, ob die Höhe der Versicherungssumme noch
ausreicht. Bei Lebensversicherungen sollte man darauf achten, wer im
Erlebens- oder Todesfall das Geld ausgezahlt bekommen soll. Bei einer
Scheidung wird eine Lebensversicherung als Teil der
Zugewinngemeinschaft gewertet. Hier sollte genau geprüft werden, ob
es tatsächlich sinnvoll ist, den Vertrag zu kündigen, da beide
Partner nicht nur den Versicherungsschutz, sondern meist auch viel
Geld verlieren.
Ansprechpartner:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 
Stephan Schweda 
030/2020- 5181

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