GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Was ändert sich für Autofahrer im Jahr 2003?
Berlin (ots)
Die wichtigsten Neuerungen rund um die Kfz-Versicherung hat der GDV auf seiner Verbraucherseite www.versicherung-und-verkehr.de zusammengefasst. Das wichtigste in kürze:
Auslandsschäden verlieren ihren Schrecken - Regulierung künftig im Inland
Wer bislang unverschuldet im Ausland einen Autounfall erlitten hatte, brauchte in der Regel viel Geduld, meist einen Rechtsanwalt und zudem auch noch Sprachkenntnisse des Landes, in dem der Crash passierte. Das ist seit 1.1.2003 vorbei. Durch eine neue EU-Richtlinie wird die Schadenabwicklung zwischen den Unfallbeteiligten der EU wesentlich vereinfacht. Jeder Versicherer in Europa muss in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benennen. Im Klartext: Wer beispielsweise in Griechenland Opfer eines Verkehrsunfalls ist, kann sich künftig in Deutschland an den Beauftragten der griechischen Versicherung wenden.
Kaskoversicherung mit neuen Elementen
Seit über 20 Jahren sind die Tarifmerkmale in der Fahrzeugversicherung (Kasko) nahezu unverändert. Jetzt wurde der Kaskoschutz "runderneuert". Wichtigste Änderung: Die Typklassen-Struktur wird neu ermittelt und wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung werden die Merkmale Fahrleistung und Garage berücksichtigt. Dadurch sinkt nicht nur die Anzahl der Typklassen, die Typklassen haben auch eine vollständig neue Einteilung. Diese gilt nur für Neuverträge - bestehende Verträge werden weiterhin die alte Typklassenstruktur haben.
Versicherungs-Doppelkarte wird durch Versicherungsbestätigung ersetzt
Jeder, der in Deutschland jemals ein Auto angemeldet hat, kennt nicht nur Wartezeiten und Wunschkennzeichen, er kennt auch die Versicherungsdoppelkarte. Die bestand aus zwei Teilen, eine für die Zulassungsstelle und eine für die Versicherung. Die bislang mit dem Doppel an den Versicherer übermittelte Information, dass er für das zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, erfolgt künftig grundsätzlich elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt. Seit 1.1.2003 gibt es deshalb eine vereinfachte Versicherungsbestätigungskarte. Das Problem elektronisch übermittelter Versicherungsbestätigungen, z.B. von Internetversicherern, bleibt weiterhin nicht gelöst. Es gibt immer noch einige Zulassungsstellen, die diese nicht anerkennen.
Weitere Informationen stehen im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de dem Verbraucherportal der Deutschen Versicherer.
Ansprechpartner: Stephan Schweda, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV, 030-2020-5181
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