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Hohe Verletzungsgefahr beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
Deutsche Versicherer mahnen zur Vorsicht

Berlin (ots)

Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu
Schäden in Millionenhöhe und zum Teil schweren Verletzungen beim
Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Deutschen Versicherer mahnen
deshalb zur besonderen Vorsicht. "Häufig entstehen Verletzungen beim
leichtsinnigen Hantieren mit Feuerwerkskörpern". Vor allem wenn
Kinder unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden, sei die Gefahr
besonders groß, sagte GDV-Sprecherin Gabriele Hoffmann in Berlin.
Kommt es zu einem Brand oder zu einem Unfall mit Feuerwerkskörpern,
bieten folgende Versicherungen Schutz:
· Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z.B. durch 
     Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen
     entstehen.
· Wohngebäudeversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z.B. durch
     explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
· Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn z.B. ein
     Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen 
     Schaden anrichtet.
· Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand
     gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die
     Kaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung
     ersetzt Schäden, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig
     ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden 
     kann.
· Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit
     Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden
     davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten    
     Unfallversicherung.
Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
· Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt 
     für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach
     bei bestimmungsgemäßer Verwendung handhabungssicher.
· Nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr)  
     ist böllern erlaubt. Raketen sollten niemals aus der Hand,   
     sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet
     werden.
· Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben und
     erneut angezündet werden, da es sich um "Spätzünder" handeln  
     könnte.
· Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf einen   
     größtmöglichen Sicherheitsabstand achten und sich nicht in 
     Schussrichtung aufhalten.

Pressekontakt:

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Katrin Rüter de Escobar
030 / 20 20 5183

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