GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Hohe Verletzungsgefahr beim Umgang mit Feuerwerkskörpern
Deutsche Versicherer mahnen zur Vorsicht
Berlin (ots)
Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu Schäden in Millionenhöhe und zum Teil schweren Verletzungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Die Deutschen Versicherer mahnen deshalb zur besonderen Vorsicht. "Häufig entstehen Verletzungen beim leichtsinnigen Hantieren mit Feuerwerkskörpern". Vor allem wenn Kinder unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden, sei die Gefahr besonders groß, sagte GDV-Sprecherin Gabriele Hoffmann in Berlin. Kommt es zu einem Brand oder zu einem Unfall mit Feuerwerkskörpern, bieten folgende Versicherungen Schutz:
· Hausratversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z.B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
· Wohngebäudeversicherung: Ersetzt werden Schäden, die z.B. durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
· Private Haftpflichtversicherung: Tritt ein, wenn z.B. ein Partygast in einer Wohnung durch einen Feuerwerkskörper einen Schaden anrichtet.
· Kaskoversicherung: Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Kaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
· Private Unfallversicherung: Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung.
Tipps zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
· Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind demnach bei bestimmungsgemäßer Verwendung handhabungssicher.
· Nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) ist böllern erlaubt. Raketen sollten niemals aus der Hand, sondern stets aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden.
· Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben und erneut angezündet werden, da es sich um "Spätzünder" handeln könnte.
· Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf einen größtmöglichen Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten.
Pressekontakt:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Katrin Rüter de Escobar
030 / 20 20 5183
Original content of: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., transmitted by news aktuell