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Bundesgerichtshof stärkt die Marke

Wiesbaden (ots)

Als "ein für die Absatzpolitik speziell im
gehobenen Bereich außerordentlich wichtiges Urteil" bewertet der
Markenverband die am 04.11.2003 ergangene Entscheidung des
Bundesgerichtshofs gegen den reinen Internetvertrieb von Luxusmarken.
In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof es dem
Kosmetikhersteller Lancaster, Mainz, gestattet, den Absatz seiner
Produkte auf den klassischen Fachhandel mit einem physischen
Ladengeschäft zu beschränken und den reinen Internetvertrieb zu
untersagen. Lancaster vertreibt seine Luxuskosmetika über ein
selektives Vertriebssystem mit dem Schwerpunkt des Absatzes im
Fachhandel. Die zugelassenen Händler müssen eine gute Ausstattung,
ein umfassendes Angebot und eine kompetente Kundenberatung vorweisen,
um die Produkte ihrem Markenimage angemessen zu präsentieren. Nur
wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird einem Fachhändler auch
ein ergänzender Internetabsatz gestattet. Die beklagte Firma
BeautyNet, München, hatte sich als reiner Internethändler etabliert
und wollte beliefert werden.
"Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung und weist über das 
Produktsegment der Luxuskosmetik weit hinaus. Sie bestätigt im 
übrigen die Auffassung des Markenverbandes, daß eine angemessene 
Markenführung nur in einem entsprechenden Verkaufsumfeld erfolgen 
kann und der reine Internetvertrieb per se keinen ausreichenden 
Beitrag zur Markenpflege leistet", erklärt Horst Prießnitz, 
Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes.

Pressekontakt:

Ansprechpartner
Horst Prießnitz
Hauptgeschäftsführer Markenverband
Christopher Scholz
Geschäftsführer Markenverband

Gabriele Wunnenberg
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Markenverband
Schöne Aussicht 59
65193 Wiesbaden
Telefon: 0611-5867-35

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