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BGH nimmt Internet-Auktionshäuser in die Verantwortung
Markenverband begrüßt Grundsatzentscheidung

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Wiesbaden (ots)

Die Pressemitteilung liegt als pdf-Datei in der digitalen  
   Pressemappe zum Download vor
Der Markenverband als Sprecher der Markenartikelwirtschaft in
Deutschland, dem auch zahlreiche Unternehmen aus dem Luxussegment
angehören, begrüßt nachdrücklich die Entscheidung des
Bundesgerichtshofes (BGH) zu den Grenzen von Plagiatversteigerungen
im Internet. In ihrer Entscheidung haben die Richter klargestellt,
daß auch die Betreiber einer virtuellen Auktions-Plattform für die
dort durch Dritte angebotenen Markenimitate in die Verantwortung
genommen werden können.
Der Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, Horst Prießnitz:
"Das ist ein Durchbruch. Der vom BGH nunmehr entschiedene Sachverhalt
war dem Markenverband schon lange ein Dorn im Auge. Hieran konnte
auch die Tatsache nichts ändern, daß die Produkte als Plagiate
gekennzeichnet waren". Die MarkenIndustrie ist in ihren Bemühungen,
den massenhaften Vertrieb von Nachahmungen und Fälschungen im
Internet auf rechtlichem Wege einzudämmen, lange nicht
durchgedrungen, deswegen betrachtet der Markenverband das Urteil als
richtungweisend.
Prießnitz: "Ferner halten wir es für richtig, daß die
Plattformbetreiber zukünftig entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen
Markenverletzungen zu treffen haben und sich nicht mehr, wie bislang
geschehen, hinter einer Haftungsprivilegierung nach dem
Pontius-Pilatus-Prinzip verstecken können. Das ist nicht nur
sachgerecht, sondern aus Sicht der geschädigten Verbraucher und
Rechteinhaber auch notwendig; bislang haben die Auktionshäuser zwar
an rechtswidrigen Angeboten kräftig mitverdient, die Leidtragenden
aber bei der Rechtsverfolgung oder mit der minderwertigen Ware im
Regen stehen lassen".
Ansprechpartner:
Horst Prießnitz
Hauptgeschäftsführer 
Tel.: 0611 - 58 67 10
Christopher Scholz
Geschäftsführer Recht
Tel.: 0611 - 58 67 30

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