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Kartellamtliche Durchsuchung beim Markenverband: Markenverband weist die erneuten kartellamtlichen Beschuldigungen zurück und hält die Durchsuchung für ungerechtfertigt

Wiesbaden (ots)

Die erneute Durchsuchung der Räume des
Markenverbandes am 25. August 2004 durch das Bundeskartellamt
entbehrt nach Auffassung des Markenverbandes jeder rechtlichen
Grundlage. Es handele sich, so der Markenverband, um die gleichen
Sachverhalte, die schon als Begründung für die erste Durchsuchung im
Falle BellandVision GmbH, Pegnitz, hergehalten hatten. Anlaß für ein
erneutes Einschreiten habe der Markenverband nicht gegeben.
Der Markenverband weist allerdings darauf hin, daß er seine
Mitglieder wiederholt - auch kritisch - über das Entsorgungssystem
der BellandVision GmbH und die hiermit verbundene Druckausübung
interessierter Handelsunternehmen, diesem Entsorgungssystem für
Verkaufsverpackungen beizutreten, informiert hat. Der Markenverband,
so ein Sprecher des Verbandes, handelt insofern aber in Wahrnehmung
berechtigter Interessen seiner Mitglieder und in Ausübung der
Grundrechte der positiven Koalitionsfreiheit einerseits sowie der
Meinungsfreiheit andererseits.
Der Markenverband stellt in diesem Zusammenhang aber auch die
kritische Frage nach der zeitlichen Nähe dieser Durchsuchungsaktion
zu der in Kürze beginnenden Hauptverhandlung vor dem OLG Düsseldorf
in der gleichen Angelegenheit auf Basis der im Jahr 2001 gegen den
Markenverband erhobenen und nach Auffassung des Markenverbandes
ebenfalls unberechtigten Beschuldigungen.
Der Markenverband: "Es gehört zu den typischen Aufgaben eines
Wirtschaftsverbandes, der selbst kein Interesse an der
wirtschaftlichen Entwicklung von Entsorgungsunternehmen hat, seine
Mitglieder zeitlich und inhaltlich aktuell sowie notwendigenfalls
auch kritisch über unternehmensrelevante Entwicklungen zu
informieren. Wenn in derartigen Informationen - fast zwangläufig -
eine bewertende Tendenz zum Ausdruck kommt, so hat dies weder mit
einem Boykottaufruf noch gar mit der vom Gesetz in diesem
Zusammenhang geforderten Absicht zu tun, ein Unternehmen unbillig zu
behindern. Das Verhalten von Verbänden im Rahmen ihrer
Informationspolitik dürfte ohnehin anderen Beurteilungsmaßstäben
unterliegen, als dies möglicherweise zwischen kommerziellen
Wettbewerbern der Fall ist. Eine unangemessene Beeinträchtigung
unserer grundrechtlich geschützten Handlungsfreiheit sind wir nicht
bereit hinzunehmen. Der Markenverband wird notwendigenfalls den Weg
durch die Instanzen suchen."
Ansprechpartner:
Christopher Scholz
Geschäftsführer Recht
Tel.: 0611-58 67 10 
c.scholz@markenverband.de
Markenverband e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Martin Ruppmann
Tel.: 0611-5867-20
Fax:  0611-5867-27
Postfach 4149
65031 Wiesbaden
Schöne Aussicht 59
65193 Wiesbaden
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