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Ein Jahr Alkopop-Sondersteuer: Kein Gewinn für den Jugendschutz

Hamburg (ots)

Segment für spirituosenhaltige Mischgetränke stark rückläufig.
   Marktverschiebungen zugunsten alkoholischer Mischgetränke ab 16
   Jahren. Steuer-Mehreinnahmen des Bundes bleiben aus.
Der Markt für spirituosenhaltige Mischgetränke ist seit Einführung
der Sondersteuer im August 2004 stark rückläufig. So ging der Markt
von August 2004 bis Mai 2005 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um
rund 80 Prozent zurück.
Das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor
Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums" belegt diese Getränke seit
August 2004 mit einer Sondersteuer sowie einer besonderen
Kennzeichnung für eine altersgemäße Abgabe. Gemäß Jugendschutzgesetz
ist die Abgabe und der Verkauf ausschließlich an Erwachsene erlaubt.
Verbraucher weichen aus
Anders als in der Gesetzesbegründung der Bundesregierung
angeführt, kommt es wie prognostiziert zu einem nachhaltigen
Ausweichen auf Wein- und Biermischgetränke. Diese sind ab 16 Jahren
verfügbar, nicht von der Sondersteuer betroffen und damit billiger
sowie im Alkoholgehalt vergleichbar. So weist eine Befragung der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Entwicklung
des Alkoholkonsums bei Jugendlichen vom Mai diesen Jahres eine
Zunahme der getrunkenen Menge bier- und weinhaltiger Mischgetränke in
der Gruppe der 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen von 3,9
auf 5,3 Gramm reinen Alkohols pro Woche aus. Die gleiche Erhebung der
BZgA führt weiter aus, dass 29 Prozent der Befragten ihr
Konsumverhalten aufgrund der Sondersteuer überhaupt nicht in
beabsichtigter Weise verändert haben.
Gemäß Marktforschung AC Nielsen legten im Zeitraum August 2004 bis
Mai 2005  Weinmischgetränke im deutschen Lebensmittelhandel um 250
Prozent zu, Biermischgetränke um 19 Prozent. So hat das Gesetz zwar
zu einer erheblichen Reduzierung des Marktes für
Spirituosen-Mischgetränke geführt (-83 Prozent) - jedoch die im
Rahmen des Gesetzgebungsprozess vorgebrachten Bedenken hinsichtlich
einer Substitution bestätigt.
Ausfall Steuermehreinnahmen in 2004 - Alkopop-Gesetz ohne Mehrheit
   in den Niederlanden
Von der geschätzten Mehreinnahme aus der Sondersteuer des Bundes
in Höhe von 21 Millionen Euro in 2004 sind tatsächlich nur rund 0,5
Millionen Euro laut Bundesministerium der Finanzen im März 2005
realisiert worden. Für das laufende Jahr werden 42 Millionen Euro
Mehreinnahmen erwartet - vor dem Hintergrund der deutlichen
Substitution auf nicht von der Sondersteuer betroffene Getränke eine
unrealistische Annahme.
Aufgrund der einschlägigen Erfahrungen in Deutschland, war die
geplante Einführung einer Sondersteuer auf Mischgetränke in den
Niederlanden nicht mehrheitsfähig. Das Parlament lehnte jüngst einen
entsprechenden Kabinettsentwurf vom Juni 2005 ab. Auch der
EU-Ministerrat hatte sich im April 2005 dafür ausgesprochen, dass
Steuern kein geeignetes Mittel darstellen, gesundheitspolitische
Ziele zu erreichen.
Jugendschutz - Durchsetzung vorhandener Gesetze
Das Jugendschutzgesetz ist hinsichtlich Abgabe und Verkauf von
alkoholischen Getränken eindeutig. Gemäß Jugendschutzgesetz ist die
Abgabe und der Verkauf ausschließlich an Erwachsene erlaubt. In der
Praxis bedarf es der konsequenten Anwendung und vor allem einer
nachhaltigen Prüfung durch die zuständigen Behörden. Staatliche
Eingriffe in den Markt - zumal über fiskalpolitische Maßnahmen - sind
für die Bekämpfung des missbräuchlichen Konsums alkoholhaltiger
Getränke nachweislich nicht zielführend. Wirkungsvoller sind
Maßnahmen, die an den eigentlichen Ursachen des Missbrauchs ansetzen
und eine Verhaltensänderung durch Information und Aufklärung
herbeiführen.
Dazu hat Bacardi Deutschland bereits früh einen Beitrag geleistet
und freiwillig eine Alterskennzeichnung „ab 18 Jahren" auf
spirituosenhaltige Mischgetränke aufgebracht.
Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ab 18 Jahren
„Alkohol gehört nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen,
so Christian Cordes (35), Sprecher Bacardi Deutschland. „Daher
befürworten wir ein einheitliches Abgabealter alkoholischer Getränke
ab 18 Jahren zumal die Wirkungsweise von Alkohol völlig unabhängig
von der Getränkeart ist.
Uns ist der verantwortungsvolle Umgang mit Alkohol ein zentrales
Anliegen", so Cordes weiter. Bacardi Deutschland setzt gegenwärtig
einen umfassenden Selbstverpflichtungs-Katalog um, der eine
verantwortungsvolle Kommunikation von Spirituosen vorsieht. Darüber
hinaus realisiert das Unternehmen auf eigenen Großveranstaltungen ein
in der Branche beispielhaftes Angebot: Kostenlose Softdrinks für alle
autofahrenden Gäste während des Abends.
BACARDI GmbH
Christian Cordes
Hindenburgstrasse 49
D-22297 Hamburg
Phone + 49 (0)40 / 33950122
Fax   + 49 (0)40 / 33950222
Mobil + 49 (0)172 / 5996227

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