Stuttgarter Nachrichten: zu Pendlerpauschale:
Stuttgart (ots)
Die Zweifel mehren sich, ob die Kürzung der Pendlerpauschale bestehen bleibt. Nun stellt sogar der Bundesfinanzhof die Verfassungsmäßigkeit dieses Einschnitts in Frage. Denn Einkommen darf nur besteuert werden, soweit es zur privaten Lebensführung verfügbar ist. Fahrtkosten sind aber kein Privatvergnügen, merken die Richter spitz an. Denn "wenn der Erwerbende sich nicht zu seiner Arbeitsstelle begibt, so verdient er auch nichts". Wer wollte da widersprechen? Trotzdem lässt Berlin nur noch bei Entfernungen über 20 Kilometer Abzüge zu. Und selbst das höchst widerwillig.
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