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Stuttgarter Nachrichten: zu Online-Durchsuchungen:

Stuttgart (ots)

Wo es Verdachtsmomente auf schwerste Straftaten
gibt, dürfen die Fahnder durchaus alle Ermittlungsmöglichkeiten 
ausschöpfen, einschließlich der heimlichen Online-Durchsuchung. 
Insofern ist das Urteil auch praxisnah und nicht nur prinzipiell. Nur
eben müssen die Gefahrenmomente greifbar sein. Eine diffuse 
Vorfeldüberwachung ohne richterliche Erlaubnis bleibt unstatthaft. 
Das bindet das BKA, und das bindet erst recht den Verfassungsschutz, 
der fast routinemäßig in der Grauzone zwischen Erlaubtem und 
Verbotenem operiert. Bei der Online-Durchsuchung sind die Bürger 
jetzt vor ihm sicher.

Pressekontakt:

Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

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