Stuttgarter Nachrichten: zu Online-Durchsuchungen:
Stuttgart (ots)
Wo es Verdachtsmomente auf schwerste Straftaten gibt, dürfen die Fahnder durchaus alle Ermittlungsmöglichkeiten ausschöpfen, einschließlich der heimlichen Online-Durchsuchung. Insofern ist das Urteil auch praxisnah und nicht nur prinzipiell. Nur eben müssen die Gefahrenmomente greifbar sein. Eine diffuse Vorfeldüberwachung ohne richterliche Erlaubnis bleibt unstatthaft. Das bindet das BKA, und das bindet erst recht den Verfassungsschutz, der fast routinemäßig in der Grauzone zwischen Erlaubtem und Verbotenem operiert. Bei der Online-Durchsuchung sind die Bürger jetzt vor ihm sicher.
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