Stuttgarter Nachrichten: Bundesgerichtshof
Stuttgart (ots)
Schon das Wort Medienerziehung zeigt: Zum einen müssen sich Eltern gut - und am besten noch besser als ihre Kinder - mit den Möglichkeiten auskennen, die das Medium Internet dem Nachwuchs bietet. Meist ist das Gegenteil der Fall, wie der 13-Jährige im aktuellen Fall bewies, als er die Sicherheitsvorkehrungen des Vaters einfach aushebelte. Vermutlich wusste er trotz Elterngespräch, dass sein Verhalten illegal war. Daher hat die Erziehung offenkundig nicht funktioniert. Sie ist aber die oberste Pflicht von Eltern Minderjähriger. Funktioniert sie nicht, sollten Eltern auch für ihre ungezogenen Kinder haften.
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