Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Stuttgart (ots)
Setzt das OLG München nach der Ohrfeige aus Karlsruhe nicht ganz neu an, verdichtet sich nach all den Pannen, die sich zuvor schon Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste in der Abwehr des NSU geleistet haben, ein niederschmetterndes Bild: das der Überforderung des Rechtsstaats im Kampf gegen Terrorismus.
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