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Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu Urteil Ehegattensplitting

Stuttgart (ots)

Wer gleiche Pflichten hat, dem dürfen gleiche Rechte nicht verwehrt werden. So einfach wie einleuchtend begründet das Bundesverfassungsgericht, warum das Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartner zu gelten hat. In Sachen Gleichbehandlung ist das Urteil ein weiterer Meilenstein. Nun fehlt nur noch das gemeinschaftliche Adoptionsrecht - und die Homo-Ehe wäre der Ehe zwischen Mann und Frau vollends gleichgestellt. Ob sich dagegen nicht doch noch erheblicher Widerspruch regen würde, kann heute niemand sagen.

Pressekontakt:

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Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

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