Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu mutmaßliche frühere KZ-Schergen
Stuttgart (ots)
Es geht in den 49 Fällen mindestens um Beihilfe zum Mord. Und zu was für einem! Begangen aus finsterstem Aberglauben und mit maximaler krimineller Energie. Außerdem findet sich keine schlüssige Erklärung dafür, warum der Rechtsstaat sein Funktionieren einstellen sollte, bloß weil Schwerverbrechen erst im Greisenalter der Täter beweisbar werden. Gerade das macht doch seinen Wert, seine Verlässlichkeit aus: Er stellt die Verantwortung des Einzelnen und das Recht obenan. Und gibt sie nicht der Beliebigkeit preis von dünnen Einwänden, Umständen oder dem Zeitgeist.
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