Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zu den deutschen Rüstungsexporten
Stuttgart (ots)
"Das höchste deutsche Gericht wird in seinem Votum zu der Klage auch über eine verfassungsrechtliche Grauzone zu entscheiden haben. Schließlich sind Rüstungsexporte nach Artikel 26 des Grundgesetzes verboten. Wenigstens im Prinzip. Es sei denn, sie werden von der Bundesregierung genehmigt. Deshalb: Eine Regierung muss nicht alles offenlegen. Aber eine zeitnahe (Basis-)Information des Parlamentes darf man ihr zumuten."
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