Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Regelung für EU-Ausländer
Stuttgart (ots)
Nicht zuletzt zeigt sich der deutsche Sozialstaat - zumindest übergangsweise - weiter großzügig. Damit erwerbslose EU-Ausländer in ihre Heimat zurückreisen können, sichert ihnen das neue Gesetz für die Dauer von einem Monat einen Anspruch auf Überbrückungshilfe zu, inklusive einem Darlehen für die Rückreisekosten. Und an den Hartz-IV-Ansprüchen von EU-Bürgern, die in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben - und sei es nur in einem Minijob - ändert sich ohnehin nichts. Der prompte DGB-Protest gegen die Einschränkung passt daher ins allgemeine politische Bild: Viel Lärm um wenig.
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