Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Innenministerkonferenz/Sicherheitsgesetze
Stuttgart (ots)
Wenn bei schweren Verbrechen die Ermittler auf Mautdaten Zugriff erhalten sollen, ist das eben kein Ausdruck blinder staatlicher Datensammelwut. Die Daten sind schon erhoben, ihre (durchaus lange) Speicherung bereits geregelt. Warum ein Mordermittler nicht dort Einblick nehmen dürfen soll, wo es Abrechnungsexperten längst dürfen, ist nicht zu vermitteln. Die Schleierfahndung ist eine andere Sache. Dass Bürger anlasslos - das heißt willkürlich! - kontrolliert werden können, ist in den meisten Ländern schon Praxis. Das verändert grundlegend das Verhältnis der Bürger zu denjenigen, die ihre Freiheit garantieren sollen.
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