Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zur Spähsoftware am Arbeitsplatz
Stuttgart (ots)
Das Urteil, mit dem die Richter des Bundesarbeitsgerichtes am Donnerstag eine Kündigung für wirkungslos erklärt haben, ist im Ergebnis so richtig wie begrüßenswert - einerseits. Die Begründung zeigt jedoch die Tücken, vor welcher die Arbeitsrichter stehen. Richtig ist das Urteil, weil die heimliche Nutzung von Spähsoftware, die jede Tastenbewegung aufzeichnet und Bildschirmfotos erstellt, tatsächlich unverhältnismäßig tief in das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter eingreift. Das klingt nach James Bond, nicht nach Arbeitsvertrag. Unbefriedigend ist die Entscheidung jedoch, weil der Arbeitgeber nicht kündigen kann, obwohl es Kündigungsgründe geben würde. Doch der Boss weiß, was er nicht wissen darf.
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