Stuttgarter Nachrichten: zur Fahndung mit DNA-Analyse
Stuttgart (ots)
Das Bundeskabinett hat die Entscheidung getroffen, den polizeilichen Ermittlern mehr Möglichkeiten zur Analyse von an Tatorten aufgefundenen DNA-Spuren an die Hand zu geben. Künftig können durch genetische Untersuchungen die Haar-, Haut- und Augenfarbe eines Verdächtigen festgestellt werden. Diese Eingrenzung ist nicht ideologiegetrieben, sie dient der wissenschaftlichen Absicherung. Die Analyse kann ergeben, dass der Verdächtige ein schwarzhaariger Südländer oder ein blauäugiger Europäer ist. Das ist keine Diskriminierung, sondern eine gute Erweiterung der Fahndungsmöglichkeiten durch die fortgeschrittene Technik.
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