zur Corona-Demonstrationen in Berlin
Stuttgart (ots)
Das Demonstrationsrecht ist kein Recht, Straftaten zu provozieren. Es schützt weder staatszersetzende Aufrührer noch Wirrköpfe, die Corona nur als weiteres schmutziges Werkzeug in ihrem systemzerstörenden Kampf missbrauchen. Ihr Versuch, das Widerstandsrecht im Grundgesetzartikel 20 für ihre Zwecke zu zitieren, zeigt in aller Deutlichkeit, welch Geistes Kind so mancher auch aus Stuttgart angereiste Drahtzieher ist. Da darf der Staat nicht taten- und schutzlos zusehen. Darf nicht hilflos hinnehmen, dass Demonstranten selbst zum Hochrisiko werden. Wer Demonstrationen anstachelt, um Auflagen zur Eindämmung der Pandemie zu unterlaufen, mutwillig das Abstandsgebot und die Maskenpflicht zu ignorieren, ruft nicht zur Freiheit, sondern zur bewussten Regelverletzung auf.
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