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zu Verfassungsgericht gegen Frauenquote

Stuttgart (ots)

Die Entscheidung des Brandenburger Verfassungsgerichts ist ein Armutszeugnis. Nicht für die Demokratie, nicht für den Kampf um Gleichberechtigung, sondern für die rot-rote Landesregierung von 2019. In einem Paritätsgesetz genannten Ungetüm hatte diese festgelegt, dass die Parteien bei Landtagswahlen auf ihren Kandidatenlisten abwechselnd Frauen und Männer aufstellen müssen. Ausgerechnet AfD und NPD haben dagegen geklagt - und recht bekommen. Damit können diese demokratiefeindlichen Parteien einen Sieg feiern, der im Grunde der Demokratie selbst zugutekommt. Das Gericht hat absolut richtig entschieden: Brandenburgs Paritätsgesetz verstößt gegen die Verfassung. Das Argument von links, mit dem Gesetz sei eine wirksame Maßnahme zur Gleichstellung von Frauen geschaffen worden, war und ist nichts als Symbolpolitik. So macht man es sich zu einfach.

Pressekontakt:

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Chef vom Dienst
Frank Schwaibold
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de

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