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Stuttgarter Nachrichten: Stuttgarter Nachrichten zu Spätaussiedlern:

Stuttgart (ots)

Das Urteil überrascht nicht, aber es liefert
wichtige Hinweise für ein geordnetes Zusammenleben. Jawohl,
Aussiedlern kann ein Wohnort zugewiesen werden, entschied das
Bundesverfassungsgericht. Die angesprochene Gefahr der Gettobildung
etwa hat ihre Wurzeln in der mangelnden Bereitschaft, die deutsche
Sprache zu erlernen. Gerade bei den Aussiedlern der zweiten
Generation, den jungen „Deutschstämmigen“, ist die Neigung zur
Integration beklagenswert gering und die Kriminalität erschreckend
hoch. Hier sind die Eltern gefordert und auch die Aussiedlerverbände.
Der Staat kann nicht zum Gehorsam zwingen. Aber Gesetzestreue, die
wird verlangt.
ots-Originaltext: Stuttgarter Nachrichten

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Redaktion
Joachim Volk
Telefon: 07 11 / 72 05 - 704
Email: cvd@stn.zgs.de
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