Stuttgarter Nachrichten: Stuttgarter Nachrichten zu Spätaussiedlern:
Stuttgart (ots)
Das Urteil überrascht nicht, aber es liefert wichtige Hinweise für ein geordnetes Zusammenleben. Jawohl, Aussiedlern kann ein Wohnort zugewiesen werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die angesprochene Gefahr der Gettobildung etwa hat ihre Wurzeln in der mangelnden Bereitschaft, die deutsche Sprache zu erlernen. Gerade bei den Aussiedlern der zweiten Generation, den jungen Deutschstämmigen, ist die Neigung zur Integration beklagenswert gering und die Kriminalität erschreckend hoch. Hier sind die Eltern gefordert und auch die Aussiedlerverbände. Der Staat kann nicht zum Gehorsam zwingen. Aber Gesetzestreue, die wird verlangt.
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