Stuttgarter Nachrichten: DaimlerChrysler weist Vorwurf zurück, Ankündigung des Schrempp-Rücktritts zu spät veröffentlicht zu haben
Stuttgart (ots)
Stuttgart DaimlerChrysler hat das Landgericht Stuttgart dazu aufgefordert, die Schadenersatzklage eines Aktionärs wegen der angeblich zu spät erfolgten Veröffentlichung der Rücktrittsankündigung von Konzernchef Jürgen Schrempp abzuweisen. Die Stuttgarter Nachrichten (Samstagsausgabe) zitieren aus zwei Briefen des Konzerns und von Daimler-Aufsichtsratschef Hilmar Kopper an die Finanzaufsicht Bafin sowie der Klageerwiderung des Konzerns an das Gericht. Darin heißt es, Schrempp habe zwar im Vorfeld der Bekanntgabe verschiedene Gespräche über sein mögliches Ausscheiden geführt. Doch dabei war es sein Ziel, dem Aufsichtsrat ein einvernehmlich vereinbartes, vorzeitiges Ausscheiden vorzuschlagen und hierüber eine Entscheidung des Gremiums herbeizuführen. Ein einseitiger Rücktritt oder ein Rücktrittsangebot Schrempps habe es nicht gegeben. Ein Münchner Aktionär, der kurz vor der Bekanntgabe am 28. Juli Aktien verkauft hatte, hatte DaimlerChrysler auf Schadenersatz verklagt. Der Kurs der Aktie war nach der Rücktrittsankündigung stark gestiegen.
Die Zustimmung des Aufsichtsrats sei keineswegs sicher gewesen, heißt es weiter. So sei die Mehrheit im Aufsichtsrat zu einem für sie überraschenden Zeitpunkt mit den Plänen Schrempps konfrontiert worden, dessen Vertrag regulär noch bis 2008 gelaufen wäre. Ob der Zeitpunkt gut gewählt war, hätte daher durchaus kontrovers beurteilt werden können. Auch sei nicht klar gewesen, ob das Gremium der vorgeschlagenen Nachfolgeregelung zustimmen würde. Schließlich seien in der Öffentlichkeit mit Chrysler-Chef Dieter Zetsche und Mercedes-Chef Eckhard Cordes immer zwei mögliche Kandidaten diskutiert worden. Die Daimler-Anwälte von Shearman & Sterling (Düsseldorf) argumentieren weiter, eine vorzeitige Veröffentlichung der Überlegungen Schrempps wäre den Interessen des Konzerns äußerst abträglich gewesen. Die zu erwartetenden Spekulationen und ein öffentlicher Streit um die Nachfolge hätten dazu führen können, dass keiner der beiden Kandidaten mehr zur Verfügung gestanden hätte. Die erforderliche Vertraulichkeit habe der Konzern bis zur Entscheidung im Aufsichtsrat gewährleistet.
ots-Originaltext: Stuttgarter Nachrichten
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