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Stuttgarter Nachrichten: Schäuble rückt Scheinvaterschaften zu Leibe: Aufenthaltsrecht für 1700 ausländische Frauen erschlichen - Prüfbericht zum Zuwanderungsgesetz

Stuttgart (ots)

Das Bundesinnenministerium will bei der
Zuwanderung von Ausländern Schlupflöcher schließen und 
Leistungsmissbrauch unterbinden. Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten 
des Zuwanderungsgesetzes listet das Ministerium Mängel und 
Fortschritte bei der Integration auf. Der vertrauliche, 250 Seiten 
starke Prüfbericht, der den Stuttgarter Nachrichten (Samstag) 
vorliegt, kündigt konkrete Änderungen im Aufenthaltsrecht an.
Dringend neu regeln will Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das
Recht der Behörden, Scheinvaterschaften anzufechten. Das 
Bundesjustizministerium bereitet ein entsprechendes Gesetz vor, da 
"zunehmend deutsche Männer ohne Vermögen, Einkommen und 
Einkommenserwartung gegen Geld die Vaterschaft für Kinder von Frauen 
ohne Aufenthaltsrecht anerkennen".  Zwischen 2003 und 2004 konnten 
dadurch 1700 unverheiratete ausländische Mütter Sozialleistungen in 
Anspruch nehmen, obwohl sie ausreisepflichtig waren.
Der extremste Fall ist der des früheren FDP-Kommunalpolitikers 
Jürgen Hass. Der Frühpensionär hat nach eigener Aussage die 
Vaterschaft von 300 ausländischen Kindern aus armen Ländern 
anerkannt; bis Ende dieses Jahres will er 1000 anerkennen. 
Ausländische Männer wiederum gaben laut Ministerium an, Väter von in 
Deutschland lebenden Kindern zu sein, um einreisen zu dürfen. "Die 
geltende Rechtslage schließt Missbrauch nicht aus", warnt der Bericht
auch mit Blick auf Schein- und Zwangsehen.
Beim grundsätzlichen Anwerbestopp von Fremdarbeitern soll es 
demnach bleiben. Dagegen soll es hoch qualifizierten Zuwanderern 
erleichtert werden, in Deutschland zu arbeiten oder sich 
selbstständig zu machen. Wenn Eheleute zu ihrem Partner in 
Deutschland ziehen wollen, müssen sie nachweisen, den gemeinsamen 
Lebensunterhalt hier sichern zu können. Studierende haben nach 
Abschluss ihrer Ausbildung ein Jahr Zeit, um einen Job zu finden, mit
dem sie sich niederlassen dürfen.
Wer einen Sprachkurs macht, muss künftig seinen erfolgreichen 
Spracherwerb in einer gewissen Frist belegen. "In der Praxis hat 
bisher nur knapp die Hälfte der Teilnehmer an der Sprachprüfung 
teilgenommen", heißt es in dem Bericht. Bisher mussten Kursträger und
Ausländerbehörden prüfen, wer von etwa 100 000 verpflichteten 
Bewerbern den Integrationskurs tatsächlich ordnungsgemäß besucht hat.
Nun sind die Ausländer in der Nachweispflicht. Unklar ist, ob auch 
Spätaussiedler und ihre Angehörigen Deutsch beherrschen müssen.
Strengere Sanktionen mahnt das Ministerium im Umgang mit 
Ausländern an, die die innere Sicherheit des Landes gefährden. Sie 
sollen genauer überwacht und schließlich ausgewiesen werden. Der 
Gesetzgeber wird aufgerufen, sicherheitsrelevante Straftaten zu 
benennen und Ausweisungen zu beschleunigen. Die Abschiebeanordnung 
soll neu justiert und zum Regelfall werden.

Rückfragen bitte an:

Stuttgarter Nachrichten
Redaktion
Joachim Volk
Telefon: 07 11 / 72 05 - 7120
cvd@stn.zgs.de

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