Stuttgarter Nachrichten: Solms für Kinderwahlrecht: Verfassungsprinzip darf nicht auf Bürger ab 18 beschränkt bleiben - Grüne dagegen
Stuttgart (ots)
Der Gruppenantrag des Deutschen Bundestags zur Einführung des Kinderwahlrechts nimmt konkrete Formen an. Der frühere FDP-Geschäftsführer Hermann-Otto Solms sagte den Stuttgarter Nachrichten: "In Artikel 20 steht nicht, dass alle Macht vom erwachsenen Volk ausgeht. Da Macht mittels Wahlen umgesetzt wird, steht jedem Mitglied des Staatsvolkes - also Kindern wie Senioren - das Wahlrecht zu. Dieses fundamentale Verfassungsprinzip darf nicht länger auf Bürger ab 18 Jahren beschränkt bleiben und somit 20 Prozent der Stimmrechte ausschalten." Haushaltsexperte Solms wagt den Vergleich mit Alten und Kranken, die nicht mehr in der Lage wären zu wählen: "Denen wird das Wahlrecht zu Recht auch nicht entzogen. Wenn unsere Demokratie dazu steht, niemandem das Wahlrecht grundsätzlich zu entziehen, muss das auch für Kinder unter 16 oder 18 gelten."
Das Kinderwahlrecht, für das auch die frühere Familienministerin Renate Schmidt (SPD) wirbt, soll die Interessen von Kindern stärker berücksichtigen. Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ekin Deligöz, lehnt die Gesetzesinitiative ab: "Der Kern der Mündigkeit von Kindern wird durch das Kinderwahlrecht letztlich nicht berührt. Aber ein Stellvertreterwahlrecht, in dem die Eltern entscheiden, bis wann sie für ihre Kinder wählen, würde doch wieder nur die Eltern stärken."
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