Stuttgarter Nachrichten: zu RAF:
Stuttgart (ots)
Mit Blick auf das Gnadengesuch Christian Klars sind die Erkenntnisse aus dem alten RAF-Untergrund nicht relevant. Er wäre falsch und fahrlässig, würde der Eindruck entstehen, er habe sich im Mordfall Buback zu Unrecht verurteilen lassen. Klar stand hier ausschließlich in Verdacht, am 7. Juli 1977 entweder das Täter-Motorrad oder das Fluchtfahrzeug gelenkt zu haben. Was für den Gnade prüfenden Bundespräsidenten schwerer wiegen sollte: Nicht etwa Klar, sondern dessen Ex-Komplize, trägt möglicherweise dazu bei, dass der Mörder Siegfried Bubacks benannt wird. Und Bubacks Sohn Michael? Er ist irritiert: Klar sei nicht der Mörder seines Vaters, also könne er begnadigt werden. Er erhöht den Druck auf Köhler - und verletzt die Gefühle der Angehörigen jener Opfer, die Klar auf dem Gewissen hat.
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