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BVR: Unternehmensteuerreform verbessert die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Deutschland
Nachbesserungen bei Abgeltungsteuer jedoch dringend nötig

Bonn (ots)

Positive Wirkungen auf den Standort Deutschland
verspricht sich der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und 
Raiffeisenbanken (BVR) von der Unternehmensteuerreform, über die der 
Bundesrat am Freitag abstimmen wird. Dies gelte vor allem für die  
Absenkung der Steuerbelastung auf unter 30 Prozent für 
Kapitalgesellschaften und einbehaltene Gewinne von 
Personenunternehmen.  Nachbesserungsbedarf allerdings sieht der BVR 
bei den Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Investitionsschädliche 
Einschnitte müssten in jedem Fall vermieden werden, so der 
Spitzenverband. Vor allem die geplanten Regelungen zur Einschränkung 
der Fremdfinanzierung durch die sogenannte Zinsschranke gingen weit 
über das international übliche Maß hinaus.
Die geplante Einführung einer Abgeltungsteuer sei ein richtiger 
Schritt zur Neuordnung der Besteuerung der Kapitalerträge, so der BVR
weiter. Schon jetzt zeige sich jedoch, dass in verschiedenen Punkten 
dringend nachgearbeitet werden müsse. So werde das 
Vereinfachungspotential bei der Besteuerung der Einnahmen aus 
Kapitalanlagen noch nicht konsequent genutzt.
Der BVR kritisiert besonders die vielfältigen Ausnahmen von der 
Abgeltungsteuer, die bei vielen Anlegern doch wieder eine 
Steuerveranlagung erforderlich machten. So gilt die Abgeltungsteuer 
nicht für Unternehmer oder auch private Vermieter, die ihre 
Investitionen über ein Bankdarlehen finanzieren und gleichzeitig noch
private Geldanlagen bei demselben Kreditinstitut unterhalten. Diese 
Steuerpflichtigen müssen die Kapitalerträge vielmehr im Rahmen der 
Veranlagung mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Eine unnötige
Komplizierung stelle auch die eingeschränkte Berücksichtigung von 
Veräußerungsverlusten aus Aktienverkäufen dar. Hierdurch werde ein 
wesentlicher Teil der Steuervereinfachung unnötig wieder zunichte 
gemacht, mahnt der BVR.
Auch die vorzeitige Besteuerung thesaurierter Erträge bei 
inländischen Investmentfonds führe zu Performancenachteilen und 
fördere tendenziell die Anlage in Auslandsfonds. Hierdurch würden 
zahlreiche zusätzliche Veranlagungen erforderlich, da die Anleger die
Erträge aus Auslandsfonds in ihrer Steuererklärung deklarieren 
müssen. Der BVR: "Eine nachhaltige Vereinfachung der Besteuerung ist 
auf diese Weise nicht zu erreichen."

Pressekontakt:

Melanie Schmergal
Pressesprecherin
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Tel.: 030/2021 1320
Fax: 030/2021 1905
Mail: schmergal@bvr.de

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