BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
ots.Audio: Neue Abgeltungsteuer kommt 2009
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Berlin (ots)
Die neue einheitliche Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die auf Erträge aus Kapitalanlagen erhoben wird, tritt zwar erst im Jahr 2009 in Kraft. Anleger sollten aber schon jetzt ihre Finanzplanung an die neue Regelung anpassen.
Fragen an: Heinz-Jürgen Tischbein, Abteilungsleiter Steuerrecht beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Frage1, Moderation: Was genau ist unter der neuen Abgeltungsteuer zu verstehen?
Antwort-Ton 1: "Mit der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent sollen die Kapitalerträge ab dem Kalenderjahr 2009 unmittelbar an der Quelle, das heißt direkt bei der Auszahlung, endgültig besteuert werden. Eine Veranlagung ist dann nicht mehr erforderlich."
Frage 2: Was ändert sich für die Bankkunden?
Antwort-Ton 2: "Besteuert werden auch zukünftig alle Zinserträge und Dividendenerträge. Neu ist die Besteuerung der Veräußerungsgewinne unabhängig von einer Haltedauer, das heißt, unabhängig davon, wie lange der Anleger eine bestimmte Wertanlage ab dem Zeitpunkt des Erwerbs bis zum Zeitpunkt der Veräußerung in seinem Besitz hält. Neu ist auch die Einbeziehung der Erträge aus Termingeschäften. Dazu gehören beispielsweise Optionen, Swaps und Futures."
Frage 3: Welche Vorteile hat die neue Abgeltungsteuer für den Verbraucher?
Antwort-Ton 3: "Der deutliche Vorteil für den Anleger besteht zukünftig darin, dass er die steuerlichen Gesichtspunkte bei der Anlageentscheidung nahezu völlig ausblenden kann. Es gibt künftig keine Differenzierung mehr zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Erträgen aus einer Kapitalanlage. Mögliche Verluste werden direkt von der Bank berücksichtigt. Auch die ausländische Quellensteuer kann direkt bei der Bank angerechnet werden. Im Ergebnis bleibt dem Anleger dadurch die Veranlagung der Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erspart."
Frage 4: Nur Vorteile - oder können bei dieser neuen Besteuerung von Erträgen aus Kapitalanlagen auch Nachteile für den Verbraucher entstehen?
Antwort-Ton 4: "Nachteilig kann sich die neue Steuer in der Tat bei den Anlegern auswirken, die hohe Werbungskosten haben. Das war bisher immer schon der Fall, wenn der Anleger seine Kapitalanlage mit Kredit, das heißt auf Pump, finanziert hat. Er konnte den Zinsaufwand bei den Erträgen in Abzug bringen. Zukünftig gibt es nur noch die Werbungskostenpauschalen in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Diese wird, wie heute der Sparerfreibetrag durch den Freistellungsauftrag direkt bei der Bank berücksichtigt. Das bedeutet, dass sich die Werbungskosten zukünftig überhaupt nicht mehr auswirken. Es ist deshalb zukünftig steuerlich uninteressant, Kapitalanlagen auf Kredit zu finanzieren."
Frage 5: Was sollte der Anleger, Ihrer Meinung nach, unbedingt beachten, wenn die neue Abgeltungsteuer kommt?
Antwort-Ton 5: "Der Anleger sollte sich unbedingt im Rahmen des nächsten Jahres ausführlich mit den im Gesetz vorgesehenen Übergangsvorschriften beschäftigen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Direktanlage in Aktien und Wertpapieren, dem Erwerb so genannter Zertifikate, das sind Vollrisikopapiere und dem Erwerb von Investmentanteilen."
Frage 6: Wo können sich Verbraucher ausführlich informieren?
Antwort-Ton 6: "Die Kreditinstitute halten umfangreiche Informationsmaterialien bereit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen darüber hinaus natürlich auch für Beratungsgespräche zur Verfügung. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben in einer aktuellen Ausgabe der Informationsschrift "VR Aktuell" mit dem Titel "Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ab 2009" die Grundzüge der neuen Steuer übersichtlich zusammengefasst."
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