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BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

BVR: Steuerreformpaket nachbessern
Interne Rating-Verfahren zulassen/Zinsbesteuerung neu regeln

Berlin (ots)

Nachbesserungen am Unternehmenssteuerreformpaket
der Bundesregierung fordert der Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf seiner
Jahrespressekonferenz in Berlin. Das von der Bundesregierung
vorgelegte Steuerreformkonzept 2000 weist zwar in die richtige
Richtung. Dies gilt aber nicht für die vorgesehene Übergangsregelung
zur Abschaffung des Anrechnungsverfahrens, die durch ein
Halbeinkünfteverfahren ersetzt werden soll. Die Planungen des
vorgelegten Regierungsentwurfs führen zu einer steuerlichen
Doppelbelastung der betroffenen Unternehmen und katapultieren die
steuerliche Gesamtbelastung auf über 66 Prozent.
Die Abschaffung des Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahrens ist
nur dann akzeptabel, wenn die in den Eigenkapitalbestandteilen seit
1977 angesammelten Körperschaftsteuer-Minderungsbeträge vollständig
angerechnet werden. Die jetzt angedachte Übergangsregelung stellt
dies auf keinen Fall sicher. Darin ist vorgesehen, dass die bisher
bei einer Ausschüttung auf der Unternehmensebene gewährte
Steuerminderung in Höhe der Differenz zwischen dem Steuersatz für
thesaurierte Gewinne (gegenwärtig 40%) und dem Steuersatz für
ausgeschüttete Gewinne (gegenwärtig 30%) nur noch während eines
Übergangszeitraums von 15 Jahren gewährt werden soll. Schafft es ein
Unternehmen nicht, innerhalb dieses Zeitrahmens sämtliche seit 1977
in den Rücklagen thesaurierten Gewinne auszuschütten, werden diese
Gewinne bei späteren Ausschüttungen beim Anteilseigner noch einmal
und damit im Ergebnis doppelt besteuert.
Abgeltungsteuer einführen
In diesem Zusammenhang schlägt der BVR vor, auch die Besteuerung
der Zinsen neu zu regeln. Die deutsche Zinsabschlagsteuer hat die
Verlagerung von Konten und Depots in das Ausland begünstigt. Sie hat
sich deshalb nicht bewährt. Gefragt ist ein von den Bürgern
akzeptiertes Steuerrecht. Bereits seit 1991 fordert der BVR daher die
Einführung der sogenannten Abgeltungsteuer. "Dies Zeit ist reif,
dieses Modell bei uns nach jahrelangen Diskussionen endlich in die
Praxis umzusetzen. Wir fordern eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent
auf die den Sparerfreibetrag übersteigenden Zinserträge, die direkt
bei der Gutschrift einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird."
Dadurch soll die gesamte Steuerschuld aus Zinseinkünften abgegolten
sein. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent
hat, erhält die Steuer im Rahmen der Veranlagung zurück.
Wettbewerbsnachteile für Mittelstand durch Baseler
Konsultationspapier
Kritik übt der Verband am sogenannten Baseler Konsultationspapier
zur Bankenaufsicht. Zwar begrüßt der BVR ausdrücklich das Ziel,
positive Anreize für ein verstärktes Kreditrisikomanagement der
Kreditinstitute zu schaffen. In dem Papier wird aber u.a. gefordert,
die Einschätzung der Bonität der Kreditnehmer nicht mehr der Bank zu
überlassen, sondern schwerpunktmäßig von externen Ratingagenturen
vornehmen zu lassen. Problematisch ist die Art und Weise, wie dies
geschehen soll. Falls nur externe Ratings alleine anerkannt würden,
würde dies zu einer Wettbewerbsbenachteiligung der großen Zahl
mittelständischer Unternehmer in Handwerk, Handel und Gewerbe führen,
da bei schlechtem oder fehlendem externen Rating nach diesen
Vorschlägen die Kreditbeschaffung für diese erschwert und durch eine
verhältnismäßig höhere Eigenkapitalunterlegung verteuert würde.
Heute sind lediglich 200 der 3,3 Millionen deutschen Unternehmen
geratet. Dies sind in aller Regel Großunternehmen, die zukünftig
erhebliche Wettbewerbsvorteile bei der Kreditaufnahme hätten, während
die Millionen mittelständischen Unternehmen entweder die enormen
Kosten eines externen Ratings oder vergleichsweise höhere
Kreditkosten zu tragen hätten. Aus diesem Grund fordert der BVR die
gleichzeitige und gleichberechtigte Anerkennung bankinterner
Ratingergebnisse durch die Bankenaufsicht.
Die jüngsten Entwicklungen beim Baseler Ausschuss deuten darauf
hin, dass dieser bereits seit längerem erhobenen Forderung nunmehr
Rechnung getragen wird und bankinterne Ratings zugelassen werden
sollen. Nach Auffassung des BVR ist damit allein jedoch noch nicht
viel gewonnen. Entscheidend ist jetzt das "Wie" der Anerkennung
bankinterner Ratings. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass das
Anforderungsprofil an interne Ratingverfahren zu komplex wird. Dann
könnten regional und dezentral tätige Kreditinstitute dies nur mit
einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erfüllen und es würde
zwangsläufig zu steigenden Kosten für die Kunden dieser
Kreditinstitute führen. Entscheidender Maßstab für die Beurteilung
des Gesamtpaketes ist, dass die geplanten Neuregelungen zur
Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken den unterschiedlichen
Strukturen und Kulturen der weltweiten Finanzmärkte ausreichend
Rechnung tragen müssen und nicht dazu führen dürfen, dass bestimmte
Systeme und Finanzmärkte zu Lasten anderer durch regulatorische
Vorgaben bevorzugt werden.

Rückfragen bitte an:

BVR-Pressetelle
Tel.: 0228/509274

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