BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
BVR: Steuerreformpaket nachbessern
Interne Rating-Verfahren zulassen/Zinsbesteuerung neu regeln
Berlin (ots)
Nachbesserungen am Unternehmenssteuerreformpaket der Bundesregierung fordert der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) auf seiner Jahrespressekonferenz in Berlin. Das von der Bundesregierung vorgelegte Steuerreformkonzept 2000 weist zwar in die richtige Richtung. Dies gilt aber nicht für die vorgesehene Übergangsregelung zur Abschaffung des Anrechnungsverfahrens, die durch ein Halbeinkünfteverfahren ersetzt werden soll. Die Planungen des vorgelegten Regierungsentwurfs führen zu einer steuerlichen Doppelbelastung der betroffenen Unternehmen und katapultieren die steuerliche Gesamtbelastung auf über 66 Prozent.
Die Abschaffung des Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahrens ist nur dann akzeptabel, wenn die in den Eigenkapitalbestandteilen seit 1977 angesammelten Körperschaftsteuer-Minderungsbeträge vollständig angerechnet werden. Die jetzt angedachte Übergangsregelung stellt dies auf keinen Fall sicher. Darin ist vorgesehen, dass die bisher bei einer Ausschüttung auf der Unternehmensebene gewährte Steuerminderung in Höhe der Differenz zwischen dem Steuersatz für thesaurierte Gewinne (gegenwärtig 40%) und dem Steuersatz für ausgeschüttete Gewinne (gegenwärtig 30%) nur noch während eines Übergangszeitraums von 15 Jahren gewährt werden soll. Schafft es ein Unternehmen nicht, innerhalb dieses Zeitrahmens sämtliche seit 1977 in den Rücklagen thesaurierten Gewinne auszuschütten, werden diese Gewinne bei späteren Ausschüttungen beim Anteilseigner noch einmal und damit im Ergebnis doppelt besteuert.
Abgeltungsteuer einführen
In diesem Zusammenhang schlägt der BVR vor, auch die Besteuerung der Zinsen neu zu regeln. Die deutsche Zinsabschlagsteuer hat die Verlagerung von Konten und Depots in das Ausland begünstigt. Sie hat sich deshalb nicht bewährt. Gefragt ist ein von den Bürgern akzeptiertes Steuerrecht. Bereits seit 1991 fordert der BVR daher die Einführung der sogenannten Abgeltungsteuer. "Dies Zeit ist reif, dieses Modell bei uns nach jahrelangen Diskussionen endlich in die Praxis umzusetzen. Wir fordern eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf die den Sparerfreibetrag übersteigenden Zinserträge, die direkt bei der Gutschrift einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird." Dadurch soll die gesamte Steuerschuld aus Zinseinkünften abgegolten sein. Wer einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als 25 Prozent hat, erhält die Steuer im Rahmen der Veranlagung zurück.
Wettbewerbsnachteile für Mittelstand durch Baseler Konsultationspapier
Kritik übt der Verband am sogenannten Baseler Konsultationspapier zur Bankenaufsicht. Zwar begrüßt der BVR ausdrücklich das Ziel, positive Anreize für ein verstärktes Kreditrisikomanagement der Kreditinstitute zu schaffen. In dem Papier wird aber u.a. gefordert, die Einschätzung der Bonität der Kreditnehmer nicht mehr der Bank zu überlassen, sondern schwerpunktmäßig von externen Ratingagenturen vornehmen zu lassen. Problematisch ist die Art und Weise, wie dies geschehen soll. Falls nur externe Ratings alleine anerkannt würden, würde dies zu einer Wettbewerbsbenachteiligung der großen Zahl mittelständischer Unternehmer in Handwerk, Handel und Gewerbe führen, da bei schlechtem oder fehlendem externen Rating nach diesen Vorschlägen die Kreditbeschaffung für diese erschwert und durch eine verhältnismäßig höhere Eigenkapitalunterlegung verteuert würde.
Heute sind lediglich 200 der 3,3 Millionen deutschen Unternehmen geratet. Dies sind in aller Regel Großunternehmen, die zukünftig erhebliche Wettbewerbsvorteile bei der Kreditaufnahme hätten, während die Millionen mittelständischen Unternehmen entweder die enormen Kosten eines externen Ratings oder vergleichsweise höhere Kreditkosten zu tragen hätten. Aus diesem Grund fordert der BVR die gleichzeitige und gleichberechtigte Anerkennung bankinterner Ratingergebnisse durch die Bankenaufsicht.
Die jüngsten Entwicklungen beim Baseler Ausschuss deuten darauf hin, dass dieser bereits seit längerem erhobenen Forderung nunmehr Rechnung getragen wird und bankinterne Ratings zugelassen werden sollen. Nach Auffassung des BVR ist damit allein jedoch noch nicht viel gewonnen. Entscheidend ist jetzt das "Wie" der Anerkennung bankinterner Ratings. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass das Anforderungsprofil an interne Ratingverfahren zu komplex wird. Dann könnten regional und dezentral tätige Kreditinstitute dies nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand erfüllen und es würde zwangsläufig zu steigenden Kosten für die Kunden dieser Kreditinstitute führen. Entscheidender Maßstab für die Beurteilung des Gesamtpaketes ist, dass die geplanten Neuregelungen zur Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken den unterschiedlichen Strukturen und Kulturen der weltweiten Finanzmärkte ausreichend Rechnung tragen müssen und nicht dazu führen dürfen, dass bestimmte Systeme und Finanzmärkte zu Lasten anderer durch regulatorische Vorgaben bevorzugt werden.
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