BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
BVR-Präsident Fröhlich: Einzelne Maßnahmen der Bundesregierung
zur Konjunkturbelebung gerechtfertigt
Senkung der Sozialabgaben aber besser geeignet
Berlin (ots)
"Angesichts der deutlichen Eintrübung der Konjunkturaussichten in den vergangenen Wochen sind konjunkturbelebende Maßnahmen in moderatem Umfang durchaus gerechtfertigt." Dies erklärt der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich. Das Ziel eines Haushaltsausgleichs im Jahr 2011 dürfe dabei aber nicht gefährdet werden.
Fröhlich: "In der Finanzkrise hat die Bundesregierung bislang besonnen und mit Weitblick gehandelt." Einzelne Punkte des Programms seien durchaus zu begrüßen, wie beispielsweise das Vorziehen von Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Die von der Regierung geplanten branchenbezogenen Programme seien aber der falsche Ansatz. So führten die geplante Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Neuwagen wie auch andere Elemente des Programms in hohem Umfang zu Mitnahmeeffekten. Gleiches gelte auch für Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Ob die gesamtwirtschaftliche Nachfrage tatsächlich wie beabsichtigt nennenswert ansteige, sei daher zweifelhaft.
"Eine Verringerung der Sozialabgaben würde eine deutlich höhere Wirkung auf die Konjunktur erzielen als die geplanten Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft", so Fröhlich. Die bereits beschlossene Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung helfe nicht. Ihre kaufkraftstärkende Wirkung werde vollständig durch die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge aufgezehrt.
Die Bundesregierung sollte sich allerdings nicht allein auf Maßnahmen zur Stärkung der Nachfrage konzentrieren, sondern außerdem beispielsweise für eine weitere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes sorgen. So könne es gelingen, die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft auf mittlere Sicht zu erhöhen. Von einer Ausweitung der Mindestlohnregelungen rät der BVR ab. Gerade im Abschwung müsse auf Maßnahmen verzichtet werden, die sich beschäftigungsschädlich auswirkten.
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