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ots.Audio: "Deadline für Riester-Sparer - Rechtzeitig Förderung beantragen!"

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Berlin (ots)

Moderator:

Die Zeit drängt - Die Frist läuft ab:

Wer eine Riester-Rente hat, muss sich beeilen.

Denn: Nach zwei Jahren verfällt der Anspruch auf Geld vom Staat. Das heißt: Nur noch bis zum 31. Dezember 2010 können die Zulagen für das Jahr 2008 beantragt werden.

Und das betrifft viele Deutsche. Denn vom Riester-Sparen können viele profitieren, sagt Daniel Selle vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR:

((O TON 1))

Riester dient dem Ausgleich der Altersvorsorgelücke und ist daher grundsätzlich für jeden zu empfehlen, sich damit auseinanderzusetzen. In erster Linie sind solche Personen angesprochen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und da entsprechende Nachteile zu erwarten haben durch die Rentenabsenkung. Aber auch Ehepartner von Rentenversicherungspflichtigen sollten sich mit dem Thema Riester beschäftigen.

Moderator:

Doch wie so oft, wenn es um staatliche Förderungen oder Zuschüsse geht, gibt es Regeln, Vorschriften, bürokratische Hürden. Allerdings wurde Riester in den letzten Jahren deutlich vereinfacht:

((O TON 2))

Durch das Dauerzulageantragsverfahren muss der Kunde nur noch einmalig bei seiner Bank einen Zulageantrag stellen und diese dann bevollmächtigen, es zu tun. Er sollte aber weiterhin seine Angaben regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls seine Beiträge anpassen

Moderator:

Denn: Auch wer alle Fristen einhält, ist noch nicht auf der sicheren Seite.

Manch ein Sparer erlebt dann eine unangenehme Überraschung. Wenn die staatliche Zulagenstelle für Altersvermögen ZFA schon bewilligtes Geld von den Sparern zurückverlangt. Das kann beispielsweise passieren, wenn sich mit der Geburt eines Kindes der Zulagestatus ändert, weil ein Ehepartner rentenversicherungspflichtig wird. Doch so weit muss es nicht kommen:

((O TON 3))

Gerade die persönlichen Verhältnisse können sich bei den riester-relevanten Daten ändern. So zum Beispiel wenn ein Kind geboren wird, müsste ich als Ehepartner überprüfen, ob ich bei beiden Ehepartnern vielleicht den Riester-Betrag anpassen kann, ansonsten entstehen finanzielle Nachteile. Wenn ich zum Beispiel den Mindesteinlagenbetrag nicht leiste und damit die Zulage entfällt.

Moderator:

Da ist der Ärger natürlich groß. Und der landet dann oft erst einmal bei den Banken und Versicherungen. Denen ist aber in den meisten Fällen kein Vorwurf zu machen, denn dass sich Antragsvoraussetzungen geändert haben, bekommen sie in der Regel ja nicht mit. Umso wichtiger ist es für den Kunden also, regelmäßig und rechzeitig das Gespräch zu suchen. Auch die Volksbanken und Raiffeisenbanken stehen mit Rat und Tat jederzeit zur Verfügung.

Ein Podcast zum Thema steht zur Verfügung: http://www.presseportal.de/pm/40550

ACHTUNG REDAKTIONEN: 
  
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Bundesverband der
Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Telefon: (030) 20 21-13 00
Telefax: (030) 20 21-19 05
Internet: www.bvr.de
E-Mail: presse@bvr.de

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