BVR Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
BVR: Einlagensicherungsrichtlinie stärkt Institutsschutz der Genossenschaftsbanken
Finanzierung eines europäischen Abwicklungsfonds durch kleine und mittlere Institute nicht gerechtfertigt
Berlin (ots)
Erfreut zeigt sich Uwe Fröhlich, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), über die jüngste Trilog-Einigung zur EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die das bewährte System des Institutsschutzes stützt, indem sie den Leistungsumfang und die Handlungsmöglichkeiten eines institutssichernden Systems (institutional protection scheme) in ihren Anwendungskreis aufnimmt. Fröhlich: "Dies bestätigt die Institutssicherung des BVR, seit deren Bestehen nie eine Genossenschaftsbank in die Insolvenz ging, Einleger nie Geld verloren und niemals Steuerzahler belastet wurden, in ihrer langjährigen Arbeit zugunsten der deutschen Sparerinnen und Sparer."
Die nun im Trilog erzielten Anforderungen wie Schonung des Steuergeldes, jederzeitigen Zugriff der Kunden auf die Einlagen, Aufbau eines "ex ante"-Fonds erfüllt die Sicherungseinrichtung des BVR schon lange. Dabei setzt sie auf Prävention statt Entschädigung. Fröhlich: "Für die Sparer ist erfreulich, dass eine verpflichtende grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen Einlagensicherungssysteme nicht mehr vorgesehen ist."
Allerdings trübe, so Fröhlich, der einheitliche Abwicklungsfonds das Bild, denn hier würden kleine und mittlere Banken dennoch wieder in Mithaftung für die risikoreichen Geschäfte von Großbanken genommen. "Es ist keinesfalls gerechtfertigt, kleine und mittlere genossenschaftliche Institute für risikoreiche Großbanken mithaften zu lassen", kritisiert Fröhlich das aktuelle Vorhaben von ECOFIN-Rat und Europäischem Parlament, sämtliche europäische Kreditinstitute in die Finanzierung eines einheitlichen Abwicklungsfonds einzubeziehen.
"Etwaige risikoadjustierte Beitragsbemessungen zum Fonds entschärfen dies nur unzureichend", so Fröhlich weiter: "Insgesamt muss man leider festhalten, dass das Hauptziel der Bankenunion, also die Regulierung systemrelevanter Banken und risikoanfälliger Geschäftsmodelle, aufgrund einer unzureichenden Differenzierung der Banken so nicht erreicht wird."
Immerhin sei zumindest nach den Vorstellungen des Rates eine dem einheitlichen Aufsichtsmechanismus vergleichbare Zuständigkeitsverteilung zwischen europäischen und nationalen Behörden vorgesehen, so dass für den weitaus überwiegenden Teil der genossenschaftlichen Institute eine nationale Behörde als Ansprechpartner fungieren würde.
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