SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse
Familienrettung im Krankheitsfall: SBK gibt Tipps zur Haushaltshilfe
München (ots)
Wäsche waschen, einkaufen, die Kinder vom Kindergarten oder der Schule abholen - alltägliche Aufgaben im Familienleben. Doch wer erledigt alles, wenn die Eltern erkranken und der Alltag aus den Fugen gerät? Viele Versicherte wissen gar nicht, dass sie in diesem Fall Anspruch auf Unterstützung haben. Erkrankt ein Elternteil akut, kann die gesetzliche Kasse eine Haushaltshilfe stellen, die sich um die Kinder kümmert. Katrin Pumm, Expertin bei der SBK, hat die wichtigsten Tipps zusammengetragen und einen SOS-Leitfaden erstellt, wie betroffene Familien diese Hilfe in sieben Schritten erhalten.
1. Krisen-Check
Zuerst sollte die entscheidende Frage geklärt werden, ob die Kinder tatsächlich unversorgt sind. Dabei ändert sich der Anspruch auf Haushaltshilfe von Fall zu Fall. Wenn Alleinerziehende bettlägerig sind, brauchen sie für ein Baby womöglich sogar nachts Unterstützung. Die Krankheit eines Elternteils ist dagegen kein Fall für die Haushaltshilfe, wenn der andere Elternteil rechtzeitig von der Arbeit nach Hause kommt, um sich um die Kinder zu kümmern. Hier gilt es, den eigenen Anspruch genau zu überdenken.
2. Verwandten-Check
Vielleicht gibt es auch andere Personen im Haushalt, die als Unterstützung einspringen können. Sollten beispielweise die Großeltern im Haus wohnen und gesundheitlich fit sein, haben Eltern keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der Krankenkasse gestellt wird.
3. Kassen-Kontakt
Betroffene können sich bei Fragen zum Thema Haushaltshilfe auch stets an ihre Krankenkasse wenden. Bei der SBK zum Beispiel reicht ein Anruf beim persönlichen Kundenberater. Er hilft, den Anspruch schnell zu klären und kann Hilfe in die Wege leiten. So nimmt die Kasse den kranken Eltern viel Arbeit und Stress ab.
4. Arzt-Bestätigung
Besonders wichtig in diesem Zusammenhang ist ein Attest, das genaue Angaben zu Länge und Umfang der Krankheit darstellt. So wird belegt, dass die Familie Hilfe benötigt. Bei stationärer Behandlung ist kein Attest nötig, da der Krankenkasse die Angaben zur Erkrankung in diesem Fall bereits vorliegen.
5. Antragsstellung
Laut Gesetz ist die Haushaltshilfe eine antragspflichtige Leistung. Daher sollten Betroffene das dazugehörige Formular ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem ärztlichen Attest an die Krankenkasse schicken.
6. Kümmerer-Check
Nun geht es darum, die richtige Haushaltshilfe zu finden. Viele Kassen bieten in diesem Zusammenhang Kooperationen mit Dienstleistern an. Aber auch Bekannte oder Nachbarn können einspringen. Sie haben den Vorteil, dass sie oft schneller und flexibler sind. Deren Einsatz lohnt sich, denn der erkrankte Kassenkunde hat wie bei professionellen Dienstleistern Anspruch auf Kostenersatz.
7. Kosten-Info
Professionelle Dienste rechnen mit der Krankenkasse direkt ab. Bei privater Hilfe wie beispielsweise dem Nachbarn oder der Freundin erstattet die SBK zum Beispiel die Kosten bis 9,25 Euro pro Stunde oder 74 Euro pro Tag. Die Anzahl der Stunden bemisst sich nach dem Zeitraum, in dem das Kind unversorgt ist. Zehn Prozent dieser Kosten, mindestens aber fünf Euro pro Tag müssen die gesetzlich Versicherten allerdings selbst übernehmen. Für Verwandte bis zum zweiten Grad ersetzen Krankenkassen den Verdienstausfall bis zu 101,50 Euro am Tag, erstatten aber keinen zusätzlichen Stundensatz.
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