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Deutsche Postcode Lotterie

Hessischer Landtag soll EU-rechtswidriges Lotteriegesetz verabschieden
Koch verspielt Frankfurts und Hessens Image als weltoffene Region

Schlüchtern (ots)

Am Mittwoch, den 26.09.01 soll der Hessische
Landtag eine Änderung des Lotteriegesetzes verabschieden, die sowohl
gegen EU-Recht wie auch gegen das Grundgesetz verstößt. Gleichzeitig
würden durch die Gesetzesnovelle Entwicklungshilfeprojekte
verhindert. Damit wird das für Hessen und Frankfurt wichtige Image
als weltoffene Region beschädigt.
Während Ministerpräsident Koch immer wieder versucht, sich als
weltoffener und entwicklungspolitisch engagierter Vertreter des
Landes Hessen darzustellen, verhindert er mit dem Gesetzentwurf 
verstärkte Hilfe für Entwicklungsländer. Dazu zählt auch die Hilfe
für Tibet, dessen höchsten Repräsentanten, den Dalai Lama, Koch zu
seinen Freunden zählt. Damit stellt sich das wohlhabende Bundesland
Hessen und seine Finanzmetropole Frankfurt/M. als  verschlossen
gegenüber der Armut in anderen Ländern dieser Welt dar.
Die vorgelegte Änderung des § 2 der Lotterieverordnung stellt
einen letzten Versuch der Landesregierung dar, die rechtmäßige
Veranstaltung der Deutschen Postcodelotterie, die im November in
Berlin, Bremen, Niedersachsen und Bayern an den Start gehen wird, in
Hessen mit einer Gesetzesänderung zu verhindern.
Nachdem 7 Gerichte in Folge das öffentliche Bedürfnis für eine
Umwelt- und Entwicklungslotterie festgestellt und die Länder
Niedersachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hamburg zur
Genehmigung der neuen Spendenlotterie verurteilt haben, soll in
Hessen die vorgesehene Verwendung der Zweckerträge für die
Bedürfnisprüfung einer Lotterie ausdrücklich nicht mehr
genehmigungsrelevant sein.
Weiter sollen nach der neuen Regelung in Zukunft nur noch
Antragssteller eine Lotteriegenehmigung erhalten, die die
Zweckerträge der Lotterie ausschließlich in Hessen einsetzen. Ziel
dieser Gesetzesänderung ist es ausschließlich, das staatliche bzw.
halbstaatliche Monopol des deutschen Lotto- und Toto-Blocks vor der
Deutschen Postcodelotterie zu schützen. Die Deutsche Postcodelotterie
ist u. a. eine Lotterieinitiative von UNICEF, Misereor,
Kindernothilfe, NABU, und BUND. Die dringend benötigten zusätzlichen
finanziellen Mittel für Menschen in Not in Asien und Afrika würden
verhindert, um das Lotteriemonopol vor einer harmlosen
Spendenlotterie zu schützen.
Der Gesetzentwurf ist verfassungswidrig, weil er- wie aus dem
internem Schriftverkehr der Landesregierungen zu ersehen ist-
einzelfallbezogen sich gegen die Deutsche Postcodelotterie richtet.
Er ist aber auch verfassungswidrig, weil er nach wie vor Glücksspiele
und Spendenlotterien gleichsetzt und unterstellt, dass auch
Spendenlotterien Spielsucht fördernd sind. Das Verwaltungsgericht
Düsseldorf hat gerade am 31.08.2001 in einem viel beachteten Urteil
festgestellt, dass die Bedürfnisprüfung für Lotterieanträge
verfassungswidrig sei.
Außerdem stellt der Gesetzentwurf einen Verstoß gegen geltendes
EU-Recht dar, weil er den freien Kapitalverkehr (Artikel 56
EG-Vertrag) von Zweckerträgen einer Lotterie ohne hinreichenden Grund
einschränkt. Der Gesetzentwurf würde auch gegen Artikel 49
EG-Vertrag, die Dienstleistungsfreiheit, verstoßen.
Udo Weiß, Vorstand der Stiftung für Umwelt und Entwicklung:
"Ministerpräsident Koch verstößt mit der Gesetzesänderung bewußt
gegen geltendes Recht und setzt das positive Image von Hessen aufs
Spiel, nur um das staatliche Vergabemonopol für Zweckerträge aus
Lotterien zu erhalten und um mit der Hessischen Lottogesellschaft
verbundene Parteiinteressen zu schützen. Eine solche Handlungsweise
erinnert an Zustände von sog. "Bananenrepubliken", mit denen sich die
politische Führung von Hessen sicher nicht gleichsetzen lassen will.
Daher fordere ich die Landesregierung auf, diese Änderung des
Lotteriegesetzes zurückzuziehen.
Sollte die Landesregierung den Vertragsentwurf nicht umgehend
zurückziehen, wird die Stiftung für Umwelt und Entwicklung schon in
Kürze die Vorgehensweise des hessischen Landesgesetzgebers der
EU-Kommission vorlegen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das
Land Hessen bzw. die Bundesrepublik Deutschland anregen. Darüber
hinaus werden die Gesetzesänderungen nach nationalem Recht keinen
Bestand vor dem geltenden Verfassungsrecht haben. Der Gesetzesentwurf
verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und
ist aus diesem Grunde offensichtlich verfassungswidrig. Weiß: "Sieben
Gerichte in Folge haben den Landesregierungen rechtswidriges
Verhalten bescheinigt. Ich bin sicher, dass auch dieser letzte
Versuch einer Landesregierung, durch eine Gesetzesänderung die neue
Lotterie für Umweltschutz und Entwicklungszusammenarbeit zu
verhindern, keinen Erfolg haben wird."

Kontakt:

Stiftung für Umwelt und Entwicklung:
- Deutsche Postcode Lotterie -
Udo Weiss
(Stiftungsvorstand)
Tel.: 0221 1395241
Fax: 0221 1395285
E-Mail: udo.weiss@t-online.de

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